- Bücher – nicht nur zum Judentum - https://buecher.hagalil.com -

Antisemitische Finanzpolitik in Theorie und Praxis

Die Geschichte von Frau Mira Marx – oder „Tatort Finanzamt“…

Rezension von Orlando Berliner / Susanne Benöhr-Laqueur

Auf dem Cover des Buches befindet sich das Foto einer ca. vierzig Jahre alten Frau. Sie scheint soeben aus der hinteren Tür eines Omnibusses ausgestiegen zu sein. An der Fahrerseite des Buses ist deutlich sichtbar ein Wimpel mit einem Davidstein angebracht. Ihre Kleidung, mit Hütchen und Mantel, ließe einen Lederkoffer und eine Hutschachtel als Reisegepäck erwarten. Das ist jedoch nicht der Fall. In der rechten Hand trägt sie ein undefinierbares gerolltes und zusammengeschnürtes Bündel an Decken. In loser Schüttung hängen über ihrem linken Arm offenbar Jacken und Mäntel. Die Frau wirkt gehetzt. Ihre ganze Haltung ist angsterfüllt und verschreckt. Ihr Blick ist starr auf das Pflaster gerichtet.

Das Foto wird im Staatsarchiv Würzburg unter dem Stichwort „Frau auf dem Weg zur Deportations-Sammelstelle“ geführt.1 Auch der Bayerische Rundfunk hat das Foto publiziert auf seiner Seite „Deportation aus Bayern“.2 Die Bildunterschrift lautet: „Eine Frau wird zusammen mit 14 weiteren Personen aus den unterfränkischen Ortschaften Miltenberg, Großheubach und Kleinheubach mit einem Bus nach Würzburg, das den Nazis als Sammelstelle für unterfränkische Juden diente, gebracht.“3 Wer weiter forscht, stößt zudem auf eine Seite von Yad Vashem.4 In einer Bilderserie betitelt mit der Überschrift „Evakuierung von Juden nach dem Osten am 25.4.42“ erscheint die Frau erneut.5 Es zeigt sie beim Aussteigen aus dem Omnibus. In Sütterlin ist unter dem Foto vermerkt: „… zu Fuß und motorisiert strömen die Juden herbei“.

An diesem Tag wurden 852 Juden in den im Bezirk Lublin deportiert.6 Der Fotograf sparte nicht mit antisemitischen Bemerkungen, die er feinsäuberlich unter den Fotos schrieb, so z.B. „Der jüdische Tinnf [Tinnef] wird entladen“.7

Handelte es sich wirklich um „Tinnef“?! Mitnichten – wie das Buch von Christiane Kuller eindrucksvoll belegt.

Fiskalische Judenverfolgung

Kullers Untersuchung beginnt, wo die Studie von H.G. Adler aus dem Jahre 1974 endete.8 Adler hatte die Ausplünderung der Juden signifikant als „Finanztod“ beschrieben. Diesem folgte der „bürgerliche Tod“ durch die Vertreibung aus der Heimat und schließlich die Ermordung.9 Kuller fragt nunmehr, in welcher Form ein weitverzweigter Apparat wie die Finanzverwaltung in die Verfolgung, Vertreibung und Vernichtung eingebunden werden konnte. Zugespitzt formuliert: Wie lassen sich Bürokratie und Verbrechen in Bezug zueinander setzen.

Kullers Werk umfasst über 470 Seiten. Akribisch und dezidiert analysiert sie in fünf Kapiteln die „Organisation der Behörden“ (S. 31-132), die „Steuerliche Diskriminierung“ (S. 133-184), die „Ausplünderung der Emigranten“ (S. 185-242), die „Rolle der Finanzverwaltung als Akteur neben den Gauleitungen und der Privatwirtschaft“ (S. 243-306) sowie die „Staatliche Enteignung von jüdischem Vermögen“ (S. 307-426). Das Buch ist vom Bundesministerium der Finanzen im Rahmen des Forschungsprojektes „Geschichte des Reichsfinanzministeriums in der Zeit des Nationalsozialismus“ gefördert worden.10 Schon in der Einleitung weist die Autorin darauf hin, dass sich der Zugang zu den Akten der Finanzverwaltung seit dem Ende der 1990 Jahre erheblich verbessert habe (S. 14). Die umfangreichen Quellenbestände zur steuerlichen Diskriminierung und Enteignung bildeten somit die Basis für Forschungsprojekte in mehreren Bundesländern (S. 14). Kullers Quellen sind im Wesentlichen die Generalakten des Reichsfinanzministeriums und der nachgeordneten Behörden. Ferner die Personalakten der Finanzbehörden und schließlich die Einzelfallakten der Finanzverwaltung. Indes macht die Autorin darauf aufmerksam, dass eine „empfindliche Lücke“ in den ministeriellen Überlieferungen zur Enteignung der Deportierten klaffe. Die Unterlagen der dafür zuständigen Behörden gelten als verloren und die Fakten könnten nur sehr mühevoll und begrenzt aus „Ersatzüberlieferungen“ rekonstruiert werden (S. 26). Trotz dieser Einschränkung ist das Werk zu empfehlen. Hinzufügen muss man jedoch, dass das Werk in einer wissenschaftlichen Hochsprache verfasst und mit einem sehr umfangreichen Fußnotenapparat versehen ist. Das Buch richtet sich primär an Wissenschaftler. Aber auch der Laie kann das Werk effektiv nutzen, wie die folgende Probe auf das Exempel belegt.

Mira Marx

Bei der Frau auf dem Foto handelt es sich um Mira Marx aus Miltenberg.11 Zum damaligen Zeitpunkt war sie 47 Jahre alt und von Beruf Häusermaklerin.12 Um ca. 07:45 Uhr traf sie mit dem Omnibus auf der Deportations-Sammelstelle ein.13 Gegen Mittag dürfte sie mit den anderen Juden zu Fuß die 1,8 km lange Strecke durch Würzburg zum Bahnhof Aumühle zurückgelegt haben. Dort angekommen, erfolgte eine Leibesvisitation, um verborgene Wertgegenstände, Waffen, ausländische Valuta, Geld und Schmuck aufzuspüren.14 Die Beamten wurden fündig, sie erbeuteten über 12.000 Reichsmark.15 Zuvor hatte Mira Marx jedoch bereits 80 Reichsmark für die Fahrkarte gen Osten bezahlen müssen.16 Der Sonderzug „Da 49“ verließ den Güterbahnhof Würzburg-Aumühle um 15:20 Uhr. Drei Tage später – am 28.5.1942 traf er um 2:30 Uhr Nachts in Lublin ein.17 Gegen 08:45 Uhr war der Zug in Krasnystaw angelangt.18 Von Krasnystaw traten die Deportierten einen Fußmarsch in das 18 km entfernte Krasnyczyn an. Am Tage ihrer Ankunft in Krasnyczyn wurden die einheimischen Juden ermordet – um für die neuangekommenen Juden des Altreiches Platz zu schaffen.19 Sodann verliert sich die Spur. Allem Anschein nach wurden die Überlebenden des Transports aus Deutschland am 6.6.1942 nach Sobibor deportiert und dort ermordet.20 Zu diesem Zeitpunkt war Mira Marx freilich schon seit zwei Monaten tot. Ihr Tod wurde nämlich bereits am 20.4.1942 durch richterlichen Beschluss des Amtsgerichts Miltenberg verfügt:21

„20.4.1942 deportiert nach Lublin/Izbica
Ab 20.4.1942 für tot erklärt lt. Beschluß des Amtsgerichts Miltenberg“

Anders ausgedrückt: Am 25.4.1942 ging eine lebende Tote auf Reisen.

„Verwertung“ durch das zuständige Finanzamt

Mira Marx hinterließ u.a. ein Wohnhaus im Stadtkern von Miltenberg.22 Es existiert bis heute.23 Nach der Deportation, die im amtsdeutsch „Abwanderung“ hieß, galt es Mira Marx´ „Hinterlassenschaft“ zu verteilen. Formal rechtlich hatte ab 1941 die Reichsfinanzverwaltung einen Anspruch auf das Vermögen der Deportierten (S. 400). Mit der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz wurde folgendes bestimmt:

§ 1. Ein Jude, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, kann nicht deutscher Staatsangehöriger sein. Der gewöhnliche Aufenthalt im Ausland ist dann gegeben, wenn sich ein Jude im Ausland unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, daß er dort nicht nur vorübergehend verweilt.

§ 2. Ein Jude verliert die deutsche Staatsangehörigkeit
a) wenn er beim Inkrafttreten dieser Verordnung seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, mit dem Inkrafttreten der Verordnung,
b) wenn er seinen gewöhnlichen Aufenthalt später im Ausland nimmt, mit der Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland.

§ 3. (1) Das Vermögen des Juden, der die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grund dieser Verordnung verliert, verfällt mit dem Verlust der Staatsangehörigkeit dem Reich. Dem Reich verfällt ferner das Vermögen der Juden, die bei dem Inkrafttreten dieser Verordnung staatenlos sind und zuletzt die deutsche Staatsangehörigkeit besessen haben, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder nehmen.

(2) Das verfallene Vermögen soll zur Förderung aller mit der Lösung der Judenfrage im Zusammenhang stehenden Zwecke dienen.

§ 12. Diese Verordnung gilt auch im Protektorat Böhmen und Mähren und in den eingegliederten Ostgebieten.24

Mira Marx hielt sich ab dem 26.4.1942 im besetzten Polen auf. An diesem Tage passierte der Zug die Grenze zum „Generalgouvernement“.25 Gemäß der 11. Verordnung verlor sie in diesem Augenblick sowohl die deutsche Staatsangehörigkeit wie auch ihr Vermögen an das Reich und damit primär an die Reichsfinanzverwaltung.

Trotz der eindeutigen Verordnung kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen der Gestapo und den Finanzämter. Im Zuge der „Vorverwertung“ hatten die Juden vor der Deportation nämlich mindestens ein Viertel ihres Vermögens als „Spende“ an die Reichsvereinigung der Juden zu spenden. Die Reichsvereinigung der Juden wiederum stand unter der Kontrolle des Reichssicherheitshauptamtes (S. 400). Diese Gelder sollten für die Durchführung der Deportationen dienen (S. 400).

Somit hat Mira Marx ihre Deportation zweimal bezahlt. Ihr restliches Hab und Gut, darunter das Mobiliar sowie Bekleidung und Wäsche fielen gemäß der 11. Verordnung an das Reich.

Signifikant beschreibt Kuller, dass um das Vermögen der deportierten Juden nunmehr ein „Bereicherungswettlauf“ einsetzte. Reichs-und Parteistellen, NSDAP-Instanzen, Privatleute und die Finanzverwaltung wetteiferten um das jüdische Eigentum.( S. 422).

Im Falle von Mira Marx war gemäß dem Schlussbericht der Gestapo vom 6.8.1943 jedenfalls das zurückgelassenen Mobiliar sowie die Bekleidungs- und Wäschestücke dem zuständigen Finanzämtern, entweder dem Finanzamt Würzburg oder dem Oberfinanzpräsidenten Würzburg, zur Verwertung übergeben worden.26 Was aber bedeutet „Verwertung“? Kuller schildert anschaulich, dass sich nicht wenige Finanzbeamte zunächst selbst schadlos hielten. In diesem Zusammenhang wurden die süddeutschen Finanzbeamten, die – im Gegensatz zu ihren Berliner Kollegen – vor 1941/1942 relativ wenig Erfahrung mit der systematischen „Verwertung“ jüdischen Vermögens hatten, zunächst vom Reichsfinanzministerium instruiert (S. 410). Flankiert wurde dies durch einen „Einweisungslehrgang“ beim Finanzamt „Berlin-Moabit-West“ (S. 407). In diesen Sitzungen wurden praktische Fragen erörtert, wobei den Finanzbeamten ihre großen Ermessensspielräume etwa im Bereich des Schätzwertes von Gegenständen deutlich gemacht wurden (S. 410). Ferner sind sie auch ermuntert worden, in Ausnahmefällen bis an die Grenzen des Zulässigen zu gehen und bei Bedarf Gegenstände günstig an Kollegen zu veräußern. Dies sollten sie aber nicht „an die große Glocke hängen“, vielmehr manches diskret erledigen“ (S. 410). Die Finanzämter avancierten somit zu Maklern in Sachen „Judengut“ (S. 424). Es hing in erster Linie von dem jeweiligen Finanzbeamten ab, ob man günstig an geraubtes Gut gelangen konnte (S. 425). Diese „Selbstbedienungsmentalität“, die von der Gestapo und SS ganz offen vertreten wurde, bemächtigte sich nun auch der Reichsfinanzverwaltung. Der erste Grundsatz lautete: „Horten für die Reichsfinanzverwaltung“( S. 422). Kuller beschreibt die surreal anmutende Situation im Finanzamt Coburg im Dezember 1941. Dort fanden sich 30 Bettbezüge, 30 Betttücher, 60 Kopfkissen, 60 Servietten, 100 Handtücher usw. In Aschaffenburg hortete das Finanzamt sogar 5 komplette Schlafzimmer. Diese Dinge sollten der Ausstattung von Freizeit- und Schulungsstätten der Finanzverwaltung dienen (S. 422).

Zielsetzung: Vermögenstransfer

Damit war das Ziel klar definiert: Die systematische und wirklich restlose Verwertung jüdischen Eigentums. Kuller benennt diesen Vorgang als „Vermögenstransfer“ in die „Volksgemeinschaft“ mit dem Nimbus der „rassistischen Neujustierung“ des Eigentumsbegriffs (S. 442, 443). Dieser Raubzug war für das deutsche Reich ausgesprochen profitabel (S. 153).

Im Jahre 1938 wurden die deutschen Juden aufgefordert, ihr Vermögen anzumelden, soweit es 5.000 Reichsmark überstieg. Im „Altreich“ und in Österreich wurde ein Vermögen in Höhe von 7,123 Milliarden Reichsmark angemeldet (S. 153). Dieses galt es nunmehr in „Volksgut“ zu überführen.27

Diese „Neujustierung“ bereitete den deutschen Behörden jedoch größere formalrechtliche Probleme als zunächst vorgesehen.

Es gehört zu den Eigentümlichkeiten des NS-Staates ein Ziel contra legem anzustreben und gleichzeitig dessen Verfolgung penibel formaljuristisch voranzutreiben. Die 11. Verordnung ist hierfür ein gutes Beispiel und offenbart die wirren juristischen Auslegungen.

Im Sommer 1940 war der NS-Führung daran gelegen, das „Ausbürgerungsverfahren“ effizienter zu gestalten. Insbesondere Heydrich drängte auf eine schnelle Entscheidung. De facto sollten per Federstrich alle emigrierten bzw. zu deportierenden Juden ausgebürgert werden (S. 388). Das Reichsinnenministerium verwob seinerseits das Problem mit der Staatsangehörigkeitsfrage (S. 388) während das Reichsfinanzministerium um seinen Einfluss bei der Verwertung des jüdischen Vermögens bangte. Die Antipathien bzw. Differenzen hatten zur Folge, dass sich die Verabschiedung der 11. Verordnung über ein Jahr hinzog.

In der Tat galt es die folgende Frage zu beantworten: Wann erreichte ein Jude das Ausland und verlor damit seine Staatsbürgerschaft nebst Eigentum. Im Falle einer Emigration in die USA oder nach Großbritannien war dies leicht zu beantworten. Das seit September 1941 im Entstehen begriffene Konzentrationslager Auschwitz befand sich jedoch auf dem Boden des deutschen Reiches, nämlich im Gau Oberschlesien. Gleiches galt für Theresienstadt, im Protektorat Böhmen und Mähren. Nichts anderes besagte § 12 der Verordnung. Für diese Deportierten konnte also die 11. Verordnung gar nicht zutreffen.

Völlig offen war auch die Stellung des Generalgouvernements (S. 398). Hier handelte es sich gemäß § 12 der Verordnung de lege lata um ein „besetztes Ostgebiet“. Zwei Tage nach der Bekanntgabe der Verordnung erklärte das Reichsicherheitshauptamt dem Reichfinanzministerium, dass das Generalgouvernement „Ausland“ im Sinne der 11. Verordnung sei. In einer weiteren Erklärung wurde der Verlust der Staatsangehörigkeit und der Vermögensverfall auch für die von Deutschen besetzten Länder festgestellt (S. 398). Doch trotz dieser Klarstellung zeigten sich weiterhin Verwerfungen zwischen der Gestapo und den Finanzämtern (S. 399). Den Finanzbeamten war offenbar primär daran gelegen, den „Vermögensverfall“ definitiv festzustellen. Dies gelang aber nur, wenn eine belegbare „Abwanderung“ stattfand. Bei „Abwanderungen“ im Inland – also nach Auschwitz oder Theresienstadt – zögerte man folglich, die 11. Verordnung anzuwenden. Sicherheitshalber griff man auf eine Regelung aus dem Jahre 1933 zurück und erließ fallbezogene „Einziehungsverfügungen“ (S. 399).

Der Fall von Mira Marx und den anderen deportierten Miltenbergern stellte demgegenüber ein Novum dar. Es bedurfte nämlich gar keiner Einziehungsverfügung bzw. einer Vermögensverfallanzeige. Mira Marx und die anderen Deportierten waren schon tot, bevor sie auf Reisen gingen.

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass sich ausgerechnet auf dem Buchcover das Foto einer Frau findet, deren Fall atypisch zu sein scheint. Insoweit darf man auf die weiteren Forschungsergebnisse des Bundesfinanzministeriums gespannt sein.28

Fazit

Das Werk kann uneingeschränkt empfohlen werden. Einzig anzumerken bleibt, dass man sich ein konkretes Schicksal gewünscht hätte, an dem die Maßnahmen, die Umsetzung der Gesetze und Verordnungen hätte gezeigt werden können.

Epilog

In Miltenberg erzählt man sich, eine überlebende Jüdin sei noch einmal in ihrer alten Heimat aufgetaucht. Angeblich habe sie Mira Marx kurz vor deren Tod in einem Konzentrationslager getroffen. Mira habe ihr zugerufen, sie müsse jetzt mit anderen zum Duschen gehen und man würde sich ja anschließend sehen. Ab da verliere sich die Spur von Mira Marx.29

Mira Marx hatte einen Sohn, der nicht in Miltenberg lebte und als „Halbjude“ der Deportation entging. Er erschien nach dem Krieg in Miltenberg, konnte seine Abkunft beweisen und begehrte das Erbe seiner Mutter anzutreten…30

Das Staatsarchiv Würzburg ist von den Autoren darauf aufmerksam gemacht worden, dass es sich bei der „Frau“ auf dem Foto um Mira Marx handelt.

Christiane Kuller: Bürokratie und Verbrechen. Antisemitische Finanzpolitik und Verwaltungspraxis im nationalsozialistischen Deutschland, Oldenbourg Verlag München 2013, Euro 39,80, Bestellen?

  1. Staatsarchiv Würzburg,  18880 a, Foto 21. []
  2. http://www.br.de/themen/bayern/inhalt/geschichte/juden-bayern-judentum118.html []
  3. http://www.br.de/themen/bayern/inhalt/geschichte/juden-bayern-judentum118.html. []
  4. http://www.yadvashem.org/yv/de/exhibitions/deportations/wurzburg.asp#8. []
  5. http://www.yadvashem.org/yv/de/exhibitions/deportations/wurzburg.asp#8, Bild 32. []
  6. http://www.yadvashem.org/yv/de/exhibitions/deportations/wurzburg.asp#10. []
  7. http://www.yadvashem.org/yv/de/exhibitions/deportations/wurzburg.asp#8. []
  8. Adler, H.G.: Der verwaltete Mensch. Studien zur Deportation von Juden aus Deutschland, Tübingen 1974. []
  9. Adler, S. 166 zitiert nach Kuller, S. S. 12, Fn. 3. []
  10. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2013/06/2013-06-03-PM38.html. []
  11. Ulrich Debler: Die jüdische Gemeinde von Miltenberg, Miltenberg 1995, S. 50. Die „Rückwärtssuche“ über google bestätigt das Ergebnis. Für den Hinweis in Bezug auf das Buch von Ulrich Debler danke ich besonders Dr. Hans-Peter Laqueur. []
  12. Debler, S. 136. []
  13. http://www.yadvashem.org/yv/de/exhibitions/deportations/wurzburg.asp#10 sowie http://www.statistik-des-holocaust.de/list_ger_bay_420425.html (mit Originaldokumenten) und http://www.agfjg.de/deportationen/gottwa-kras.pdf. []
  14. http://www.yadvashem.org/yv/de/exhibitions/deportations/wurzburg.asp#13. []
  15. http://www.yadvashem.org/yv/de/exhibitions/deportations/wurzburg.asp#13. []
  16. http://www.deutschlandfunk.de/sondertarif-fuer-judentransporte.691.de.html?dram:article_id=51320 und http://www.mainpost.de/regional/hassberge/Deportation-vor-70-Jahren-Zugfahrt-in-den-Tod;art1726,6748023. []
  17. http://www.agfjg.de/deportationen/gottwa-kras.pdf. []
  18. http://www.agfjg.de/deportationen/gottwa-kras.pdf. []
  19. http://www.yadvashem.org/yv/de/exhibitions/deportations/wurzburg.asp#9. []
  20. http://www.yadvashem.org/yv/de/exhibitions/deportations/wurzburg.asp#9. []
  21. Debler, S. 51 Fn. 130, 136 sowie „Mira Marx wird wie einige andere Miltenberger Jüdinnen und Juden – am 20. April 1942 – also an „Führers Geburtstag“ – amtlich für tot erklärt., in: Tatort Miltenberg – Nichts ist vergessen, http://kommunal.blogsport.de/hintergrund/tatort-miltenberg-nichts-ist-vergessen/. Gemäß Debler (S. 96 ff) sind alle am 25.4.1942 deportieren gemäß Beschluss des AG Miltenberg für tot erklärt worden. In diesem Beschluss wird der 20.4.1942 als „Abmeldedatum“ benannt. Dieses Datum dürfte auf ein Schreiben der Gestapo Würzburg zurückzuführen sein, die am 27.3.1942 alle Landräte und Oberbürgermeister über den Transport informierte, zugleich aber zur absoluten Geheimhaltung verpflichtete. „Von dem Zeitpunkt der Evakuierung darf der Jude erst am 20.4.1942 Kenntnis gegeben werden. Die o.a. Meldezeiten müssen unbedingt eingehalten werden.“, vgl. Debler, S. 51. []
  22. Tatort Miltenberg – Nichts ist vergessen, http://kommunal.blogsport.de/hintergrund/tatort-miltenberg-nichts-ist-vergessen/. []
  23. http://www.flickr.com/photos/hjsinger/7822736846/. []
  24. http://www.verfassungen.de/de/de33-45/reichsbuerger35-v11.htm. []
  25. http://www.agfjg.de/deportationen/gottwa-kras.pdf. []
  26. http://www.yadvashem.org/yv/de/exhibitions/deportations/wurzburg.asp#15. []
  27. Vgl. das Plakat „Jüdisches Vermögen wird Volksgut“, in: Götz Aly: Hitlers Volksstaat. Raub, Rassenkrieg und nationaler Sozialismus, 2. Auflage, Frankfurt a, Main 2005, S. 152. []
  28. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/historikerkommission.pdf?__blob=publicationFile&v=1. []
  29. Tatort Miltenberg – Nichts ist vergessen, http://kommunal.blogsport.de/hintergrund/tatort-miltenberg-nichts-ist-vergessen/. []
  30. Debler, S. 27 mit  weiteren Hinweisen. []