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Schabas, William A.:
Genozid im Völkerrecht
Aus dem Englischen von Holger Fliessbach.
Hamburg: Hamburger Edition, HIS Verlag 2003
Euro 40,00

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Rechtswissenschaftliches:
Genozid im Völkerrecht

Rezensiert von Nikola Friedrich

Für das "Verbrechen ohne Namen" – wie Winston Churchill die Vernichtung der Juden während der nationalsozialistischen Diktatur nannte – prägte der Jurist und Völkerrechtler Raphael Lemkin 1944 die sprachliche Neuschöpfung "genocide". Seit Verabschiedung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes am 9. Dezember 1948 steht dieser Begriff neben den Kriegsverbrechen und den Verbrechen gegen die Menschlichkeit für ein völkerrechtliches Verbrechen.

William A. Schabas, Leiter des Irish Centre for Human Rights und Inhaber des Lehrstuhls für humanitäres Völkerrecht an der National University of Ireland in Galway, beschäftigt sich im vorliegenden Buch ausführlich mit dem Völkermord und der Konvention von 1948. Sein Hauptaugenmerk legt er dabei – unter Rückgriff auf Literatur und Rechtsprechung – auf die Interpretation der Definition des Völkermordes sowie auf die Erörterung von Problemen im Zusammenhang mit Völkermordbeschuldigungen, die sich für die Anklage und die Verteidigung ergeben.

Schabas folgt in seiner Untersuchung hauptsächlich der Struktur der Konvention selbst. Die Kapitel 3 – 5 setzen sich mit der Definition des Völkermordes, wie sie in den Artikeln II und III der Konvention niedergelegt ist, auseinander. Das dritte Kapitel erörtert hierbei die durch die Konvention geschützten Gruppen, während die folgenden zwei Kapitel den objektiven (Kapitel 4) und den subjektiven Tatbestand (Kapitel 5) des Völkermordes behandeln. Dem fünften Kapitel schließen sich Ausführungen zu den Formen der Beteiligung am Völkermord und dem Versuch der Begehung eines Völkermordes an, die in Artikel III der Konvention geregelt sind (Kapitel 6). Im siebten Kapitel werden sodann die zulässigen bzw. unzulässigen Verteidigungen dargelegt, die einer strafrechtlichen Beschuldigung entgegengehalten werden, wie beispielsweise der unzulässige Einwand der Immunität eines Staatsoberhauptes oder der nach wie vor umstrittene Einwand des Befehlsnotstandes.

Die Kapitel 8 – 11 beschäftigen sich mit Fragen jenseits des materiellen Völkerstrafrechts: die strafrechtliche Verfolgung von Völkermord vor internationalen und nationalen Gerichten (Kapitel 8), die Staatenverantwortlichkeit für Völkermord und die Rolle des Internationalen Gerichtshofs (Kapitel 9), die Verhütung von Völkermord (Kapitel 10) und vertragsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Konvention (Kapitel 11).

Den juristischen Untersuchungen des Völkermordes wurde ein ausführliches Kapitel über die Ursprünge des strafrechtlichen Genozidverbotes vorangestellt (Kapitel 1). Neben den ersten Ansätzen einer strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen für die begangenen Gräueltaten gegen die armenische Bevölkerung und dem Nürnberger Prozess befasst sich dieses Kapitel vor allem auch mit den Ausführungen Raphael Lemkins in dessen Werk Axis Rule in Occupied Europe von 1944 über den Völkermord und seine mögliche Bestrafung.

Der historische Abriss wird durch die Darstellung der Ausarbeitungsbemühungen der Konvention und ihre spätere normative Entwicklung abgerundet (Kapitel 2).

Dem Buch wurden im Anhang die zwei wesentlichen Textentwürfe zur Völkermordkonvention (namentlich der Sekretariatsentwurf und der Entwurf des Adhoc-Ausschusses) und die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes beigefügt.

Das Hamburger Institut für Sozialforschung hat mit diesem Buch ein informatives und anspruchsvolles Werk zum Völkermord publiziert. Da das Statut für den Ständigen Internationalen Strafgerichtshof vom 17. Juli 1998 die Völkermord-Definition der Konvention in Artikel 6 fast wortgleich übernommen hat, kann dieses Buch auch als Kommentar zum Statut herangezogen werden.

hagalil.com 22-08-04











 

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