"Kommunikation und
Verstehen":
Der Fall Jenninger
Mit seiner Gedenkrede zum 50. Jahrestag der Reichspogromnacht löste der damalige
Bundestagspräsident Philipp Jenninger im November 1988 einen Skandal aus, da er
mit seinem unerwarteten Redestil und dem Ansprechen gesellschaftlicher Tabus
öffentliche Reaktionen hervorrief, die unterschiedlicher nicht hätten sein
können.
Zahlreiche Wissenschaftler haben sich an
einer Erklärung des Phänomens versucht, konnten aber nicht darlegen, warum ein
und derselbe Text unterschiedliche Auslegungen in der Öffentlichkeit erfahren
hat. Anstatt die zentralen Probleme der multiplen Interpretation und der
Wirkungsdivergenz zu thematisieren, wurde eine bestimmte Leseart als die allein
richtige herausgestellt. Es gibt aber nicht eine "richtige" und mehrere
"falsche" Lesearten, sondern nur verschiedene "teilweise richtige" Lesearten;
dies gilt besonders in bezug auf die Jenninger-Rede.
Diesem Problem begegnet Holger Siever in seiner Untersuchung "Kommunikation und
Verstehen", indem er neue Ansätze einer Kommunikations- und Verstehenstheorie
auf der Basis des Zeichenbegriffs entwickelt, die zum einen auf der Semiotik von
Peirce und Eco und zum anderen auf der Interpretationsphilosophie von Abel und
Lenk beruht. Somit bietet er eine semiotische Kommunikationsanalyse des gesamten
Diskurses über den Fall Jenninger. Die öffentliche Reaktion in der
Bundesrepublik Deutschland wird zurückgeführt auf den Grundkonflikt zwischen
erwarteten legitimen Verhaltensweisen und gesellschaftlichen Normverletzungen,
so daß der Skandal um die Jenninger-Rede als Folge eines kombinierten Tabu- und
Erwartungsbruchs anzusehen ist. An diesem Umgang mit der NS-Vergangenheit wird
deutlich, daß sich die Deutschen - damals wie heute - in einer Identitätskrise
befinden.
Holger Siever ist Diplom-Übersetzer für Spanisch und Portugiesisch. Von 1987 bis
2000 war er als wissenschaftlicher Angestellter bzw. Lehrbeauftragter für
Interkulturelle Kommunikation am Fachbereich Angewandte Sprach- und
Kulturwissenschaft der Universität Mainz in Germersheim tätig. Seit 1999
unterrichtet er an der Fachhochschule Magdeburg Übersetzen technischer Fachtexte
Spanisch - Deutsch. "Kommunikation und Verstehen" ist seine Dissertation, die am
Fachbereich Sprach- und Kulturwissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität
Mainz angenommen wurde.
Holger Siever:
Kommunikation und Verstehen
Der Fall Jenninger
als Beispiel einer semiotischen Kommunikationsanalyse
Verlag Peter Lang 2001 |
Philipp Jenninger
Bundestagspräsident 1984-1988 |
Der folgende Text gibt eine Einführung in die Theamtik und basiert auf einem
Vortrag, den der Autor im Rahmen eines Kongresses der Deutschen Gesellschaft für
Semiotik gehalten hat: "Am
10.11.1988 hielt der damalige Bundestagspräsident Philipp Jenninger im
Bundestag die Gedenkrede zum 50. Jahrestag der Reichspogromnacht. Die
Feierstunde "endete mit einem Eklat. Schon während der Rede des
Bundestagspräsidenten entstand Unruhe im Plenum. Schließlich verließen
viele Abgeordnete der SPD und der Grünen sowie einige der FDP den
Plenarsaal" (FAZ 11.11.1988, 3). Gleich nach der Rede traten die
Fraktionen zu getrennten Beratungen zusammen. Am nächsten Tag waren
heftige Reaktionen in der Presse die Folge. Die Gedenkrede geriet zum
"Skandal im Bundestag". Damit das Amt - wie er sagte - keinen Schaden
erleide, trat Philipp Jenninger daraufhin von seinem Amt zurück. Er
fügte hinzu, "seine Rede sei von vielen nicht so verstanden worden, wie
er sie gemeint habe" (FAZ 12.11.1988, 1).
Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht statt einer Analyse der Gedenkrede vielmehr
der durch die Gedenkrede ausgelöste Skandal, denn nicht nur die Rede selbst,
auch ihre Rezeptionsgeschichte wirft einige Fragen und Probleme auf. Nach einer
Zusammenfassung der wichtigsten Kritikpunkte an der Rede wird eine
"Soziologisierung" des Themas anhand des Stichworts Erwartungsnorm
vorgeschlagen. Schließlich werden die inhaltlichen Bezüge der Jenninger-Rede zum
Historikerstreit herausgearbeitet.
Überblick über bisherige Kritik
Jenningers Gedenkrede stieß in der Öffentlichkeit auf heftige Reaktionen, die
sich vor allem auf die Person Philipp Jenningers konzentrierten. Eng mit dieser
sprecherorientierten Kritik verbunden ist die Kritik am Stil der Rede. "Die
haltbare Kritik richtete sich weniger gegen das, was Jenninger gesagt hatte,
sondern wie er es gesagt hatte" (Heringer 1990, 164). Im Laufe der Diskussion
schälten sich die folgenden vier Typen von Kritikpunkten heraus (Heringer 1990,
166). Jenninger habe:
sich im Vortragston vergriffen;
die Textgattung "Gedenkrede" verfehlt;
Sprache der Nazis gesprochen;
sich nicht genügend distanziert von den Nazi-Verbrechen.
Am meisten Anstoß erregte der historisierende Mittelteil, in dem Jenninger die
Ereignisse der Jahre von 1933 bis 1945 skizziert. Im Mittelteil arbeitet
Jenninger mit Augenzeugenberichten sowie mit dem Stilmittel der erlebten Rede.
Dies bedingt die Übernahme der Täterperspektive, die Verwendung von NS-Vokabular
und das Fehlen von Kommentaren zu den historischen Fakten. Mit der erlebten Rede
ist vor allem der Vorwurf mangelnder Distanzierung verbunden. Unbestritten in
der Kritik dürfte das rednerische Unvermögen Jenningers sein, das sich sowohl
auf den Vortragston als auch auf die "Verwechslung eines Lese-Textes mit einem
Rede-Text" (Luc Rosenzweig) bezieht. Für den Mißerfolg der Rede führt Polenz
(1989, 289) folgende Gründe an:
Jenningers rhetorisches Ungeschick;
die Vernachlässigung pragmatischer Sinngebung;
die Vermischung von Textsortenstilen;
die Unfähigkeit, längere Texte richtig zu rezipieren.
Das zentrale Wort in den meisten Redekritiken ist Mißverständnis. Jenninger habe
sich mißverständlich ausgedrückt, hieß es. Zum Mißverständnis gehören jedoch
immer zwei: Der, der sich mißverständlich ausdrückt, und der, der mißversteht.
In den meisten Kritiken wurde zu stark auf die Rolle des Sprechers im
Kommunikationsprozeß abgehoben. Durch einen Perspektivenwechsel von der
Sprecherseite zur Hörerseite kann der gesamte mit der Gedenkrede verbundene
Kommunikationsprozeß analysiert werden. Die Thematisierung der Hörerrolle ist im
übrigen eine Vorbedingung für eine kommunikationstheoretisch fundierte Erklärung
von Skandalen, wie sie hier im Ansatz angedeutet ist.
Ein Hauptgrund für die entstandenen Mißverständnisse liegt darin, daß Jenninger
Sinn und Zweck der Gedenkrede nur zu Beginn und am Ende darlegte, während ihm
die pragmatische Verständnissicherung im gesamten Mittelteil jedoch nicht
gelang. Der Zweck der Zitate wurde von Jenninger nicht genau umrissen. Mit
Zitaten kann man Ausführungen exemplifizieren, beweisen, begründen,
rechtfertigen, widerlegen, bewerten usw. Ob Jenninger mit den Zitaten die
geschilderten Ereignisse exemplifizieren oder rechtfertigen wollte, blieb für
seine Zuhörer wegen mangelnder sprachlicher Markierung im unklaren. Ähnliches
gilt für die erlebte Rede. Ihre pragmatische Vagheit "fordert in verstärktem
Maße eine kritische Wertung durch den Rezipienten" (Kühn 1988, 184). Ohne
explizite Deutungshilfen seitens des Sprechers konnte die Verständnissicherung
auch in diesem Fall nicht gelingen.
Eine weitere Bedingung für die Verständnissicherung ist die Bereitschaft zu
kooperierendem Verstehen. Der Hörer kann dem Sprecher seine Kooperation gewähren
oder versagen. Im Falle der Jenninger-Rede ist eine Verweigerung des
kooperierenden Verstehens zu konstatieren. Polenz (1989, 304f) nennt dafür vier
Gründe:
Viele Abgeordnete waren im Vorfeld der Feier verärgert, weil Jenninger
darauf bestand, die Rede selbst zu halten.
Die meisten Abgeordneten erwarteten eine biedere Gedenkrede und fanden sich
in ihrer Erwartungshaltung enttäuscht.
Die Explizierung der pragmatischen Sinngebung zu Anfang und Ende der Rede
entging der Aufmerksamkeit der Abgeordneten.
Die Unfähigkeit einiger Abgeordneter, die pragmatische Struktur längerer
Texte wahrzunehmen und bewußtzuhalten.
Das hörerseitige Kommunikationsverhalten
Die meisten Kommunikationsmodelle basieren auf dem Grundmodell von Shannon und
Weaver und gehen von drei konstitutiven Elementen aus: dem Sender, der Botschaft
und dem Empfänger. Diese triadische Struktur von Kommunikation wurde von der
Kritik zunächst nicht genügend berücksichtigt, statt dessen bewertete man
vornehmlich rhetorische Mängel (Sprecherseite) und solche der Textkonstitution
(Inhaltsseite). Erst als man die Rolle der Rezeption für die Entstehung
kommunikativer Mißverständnisse thematisierte, kam man zu dem Schluß, der
Skandal sei "von falschem Kommunikations-verhalten auf beiden Seiten ausgelöst
worden" (Polenz 1989, 305).
Wie sah nun das Rezeptionsverhalten eigentlich aus? Hierbei muß zwischen der
Rezeption der Rede durch die anwesenden Abgeordneten und Gäste im Plenarsaal
einerseits und der Rezeption durch die Medien, insbesondere der Presse,
unterschieden werden.
Rezeptionsverhalten der Abgeordneten
Das Rezeptionsverhalten im Plenarsaal wurde schon kurz nach Beginn der
Gedenkrede nachhaltig beeinflußt. Schon nach 2 min 17 sec wurde Jenninger
gestört und durch einen Zwischenruf unterbrochen, und zwar als er gerade dabei
war, den Sinn der Gedenkveranstaltung zu umreißen. Die Stichworte lauten:
gedenken, erinnern, Rechenschaft ablegen und Lehren für die Zukunft ziehen. Noch
bevor Jenninger eine inhaltliche Aussage zu den Pogromen gemacht hatte, die nach
Wahrheitskriterien hätte beurteilt werden können, rief ihm die Abgeordnete Jutta
Österle-Schwerin von den Grünen ihr Urteil zu: "Es ist doch alles gelogen".
Wie sie in einer späteren Fernsehsendung selbst zugab, war sie über die
Abschiebung tamilischer Flüchtlingskinder so entsetzt, daß sie sich den
Zwischenruf schon vor der Rede vorgenommen hatte: "Insofern war mein Zwischenruf
ein vorbereiteter Zwischenruf, der sich eigentlich nicht auf die Rede bezogen
hat" (Hill 1989, 27). Nach diesem Zwischenruf kam es zu erster Unruhe im
Parlament, Abgeordnete der Opposition verließen den Plenarsaal. Dadurch wurde
"eine weithin oberflächliche, unaufmerksame und neurotische Rezeptionshaltung
verstärkt" (Polenz 1989, 302). Die Bedeutung der Unaufmerksamkeit im
Hörerverhalten kann kaum unterschätzt werden.
Jenninger selbst sprach in einem späteren Interview von der "Eiseskälte", die er
von den Parlamentariern zum Rednerpult hochkommen spürte (Hill 1989, 64). In
dieser unaufmerksamen Rezeptionshaltung dürfte wohl der Grund für zwei
folgenschwere Mißverständnisse zu sehen sein. Die Mißverständnisse beziehen sich
auf die Stilfigur der erlebten Rede und auf die von Jenninger benutzten Zitate.
Der Vorwurf der mangelnden Distanzierung wurde besonders im Zusammenhang mit
diesen rhetorischen Mittel erhoben. Die Zitate wurden von Jenninger nur
ungenügend mit entsprechenden Markierungen versehen. Dies ist zurecht kritisiert
worden. Ihre teilweise ungewöhnliche Länge erschwerte zusätzlich ihre
Identifikation als Zitate. Das Zitat des Augenzeugenberichts einer
Judenerschießung ist z.B. 57 Zeilen (ZEIT-Spalte), die Rede des Reichsführers SS
29 Zeilen lang. Diese langen Zitate trugen nicht unerheblich zu dem Eindruck
bei, bei der Gedenkfeier handele es sich, in den Worten Lotte Paepckes, wohl
eher um ein "zweit-klassiges historisches Seminar" (Der Spiegel 21.11.1988, 37).
Anstoß erregte auch die relativ junge Stilfigur der erlebten Rede, die Flaubert
erstmals in seinem Roman "Madame Bovary" verwandte. Auch damals (1857) kam es
übrigens zu einem Skandal und Flaubert mußte sich vor Gericht verantworten. Die
Überblendung von distanzierender und identifizierender Perspektive, wie sie für
die erlebte Rede charakteristisch ist, wurde von den Abgeordneten nicht erkannt.
Die Verwendung aber gerade dieses Stilmittels ist mit Jenningers Grundidee einer
verstehenden Analyse der Täter zu erklären. Für diesen Zweck war die erlebte
Rede das geeignete rhetorische Mittel. Im Zusammenhang mit der erlebten Rede
wurden zwei Vorwürfe laut: zum einen habe Jenninger sich sprachlich nicht
genügend von den Tätern distanziert, und zum anderen sogar deren Sprache
verwendet. "Aber verwendet er diese Ausdrücke tatsächlich? Zitiert er sie nicht
eher? ... Jenninger verwendet weder die direkte Rede noch übernimmt er die
Nazi-Ausdrücke in seinem eigenen Sprechen" (Heringer 1990, 171).
Die beanstandeten nazistischen Vokabeln finden sich nur in den Textpassagen, in
denen Jenninger zitiert oder die erlebte Rede verwendet. Nur für unaufmerksame
Zuhörer konnte sich die zitathafte Verwendung von Nazi-Ausdrücken anhören, "als
habe sich der Bundestagspräsident die Sprache der Nazi-Verbrecher zu eigen
gemacht" (SZ 11.11.1988, 1). Auch mit der erlebten Rede ist eine gewisse Form
der Distanzierung verbunden, denn sie ist die Figur der distanzierten Nähe oder
des eingefühlten inneren Abstands (Heringer 1990, 172). Der Vorwurf mangelnder
Distanzierung trifft nicht den Kern, die entscheidende Frage ist, ob die
Verwendung der erlebten Rede überhaupt für Gedenkreden zur deutschen
NS-Vergangenheit angemessen ist.
Ihre Verwendung in einer Gedenkrede ist zumindest ungewöhnlich und bedarf
deshalb der Begründung durch den Sprecher, dies hat Jenninger versäumt. Er hat
lediglich seine Hörer über Sinn und Zweck der Rede sowie einzelner Passagen in
Kenntnis gesetzt: "Wogegen wir uns gemeinsam wehren müssen, das ist das
Infragestellen der historischen Wahrheit, das Verrechnen der Opfer, das
Ableugnen der Fakten, ... Selbstbefreiung in der Konfrontation mit dem Grauen
ist weniger quälend als seine Verdrängung ... die Erinnerung wachzuhalten und
die Vergangenheit als Teil unserer Identität als Deutsche anzunehmen -dies
allein verheißt uns ... Befreiung von der Last der Geschichte."
Weder seine Zielsetzung, "erinnern und Rechenschaft ablegen" zu wollen, noch
sein Appell, die Konfrontation mit der historischen Wahrheit nicht zu scheuen,
wurden von seinem Publikum genügend zur Kenntnis genommen. Aus der Unkenntnis
resultierte eine Ungewißheit über Sinn und Zweck der Gedenkrede. Polenz spricht
davon, daß das Publikum Jenningers erklärte Absichten ignorierte und statt
dessen selbst pragmatische Sinngebungen unterstellt (Polenz 1989, 303). Diese
Unterstellungen finden sich dann in Vorwürfe gewandelt in den Redekritiken
wieder (Polenz 1989, 303f):
"Rede die dem Redner in tumber Ungeschicklichkeit zur veritablen
Rechtfertigung geriet"
"als liebäugele er mit dem braunen Gedankengut"
"als wolle er Stück für Stück der Vergangenheit rehabilitieren"
"Werben um Verständnis für die Täter"
"hat den Holocaust verharmlost"
Diese Vorwürfe resultieren allem Anschein nach aus einem hörerseitigen
Mißverständnis über den Sinn der Gedenkrede. Erstaunlich ist das merkwürdige
Mißverhältnis zu der von Parlamentskollegen betonten "persönlichen und
politischen Integrität von Philipp Jenninger" (Theo Waigel), die bei politischen
Freunden, aber auch bei parteipolitischen Gegnern unbestritten sei. Eine
Äußerung Friedrich Bohls (CDU) ein Jahr nach Jenningers Rücktritt wirft die
Frage auf, wie man jemanden mißverstehen kann, wenn man weiß, was er gemeint
hat: "Wenn man ... Herrn Jenninger und seine Persönlichkeit kennt, kann es gar
keinen Zweifel daran geben, was er gemeint hat, was er sagen wollte" (Hill 1989,
65b).
Rezeptionsverhalten in den Medien
Die Medienöffentlichkeit bestand in diesem Falle aus zwei Gruppen, den
Journalisten und den Leserbriefschreibern. Im Gegensatz zu den Abgeordneten gab
es für die Journalisten die Möglichkeit zu genauen Analysen und Recherchen. In
den wesentlichen Punkten entsprach ihr Rezeptionsverhalten jedoch dem der
Volksvertreter. Unaufmerksamkeit und mangelnde Differenzierung herrschten vor,
so daß sich sogar Simon Wiesenthal zu der apologetischen Äußerung veranlaßt sah,
"Jenningers verunglückte Rede möge differenziert beurteilt werden" (Bayernkurier
19.11.1988, 2; vgl. Der Spiegel 21.11.1988, 37).
Pauschale Wertungen und Vorwürfe fanden sich besonders in den ersten schnellen
Stellungnahmen der Tagespresse. Sie vermochten einer genauen Analyse des
Wortlautes der Rede nicht standzuhalten (Heringer 1990, 165). Jenningers
Unfähigkeit zu situationsange-messenem Reden und die sprachliche Form der Rede
wurden am meisten mit pauschaler Kritik belegt. Jenninger sei mit "Knobelbechern
durch die Geschichte" (Spiegel 14.11.1988, 22) marschiert, habe "fast keinen
historischen Fehler vermieden" (SZ 11.11.1988, 1). Rolf Hochhuth sprach sogar
vom "geistig wie seelisch minderbemittelten Präsident des Bundestages" (Hill
1989, 36).
Diese und ähnliche Pauschalabwertungen, besonders aber die Reaktionen der
ausländischen Presse ("Bundestagspräsident zeigt Verständnis für Nazismus", La
Stampa, 11.11.88, 1), die teilweise aus zweiter Hand stammten, nannte Hans
Jürgen Heringer später "erschreckende Beispiele dafür, wie die journalistische
Sorgfaltspflicht verletzt wurde" (Heringer 1990, 165). Sorgfältige
Recherchierarbeit schien nicht gefragt zu sein. Die Art, wie die Presse die
Reaktionen zweier prominenter Juden, Ida Ehre und Michael Fürst, aufgegriffen
hat, verdeutlichen dies.
So war z.B. auf der Titelseite der Frankfurter Rundschau ein Bild zu sehen, das
Jenninger neben der Schauspielerin Ida Ehre zeigte. Das Bild, das übrigens auch
in den Fernsehnachrichten gesendet wurde, zeigt Frau Ehre, wie sie ihr Gesicht
hinter ihren Händen vergräbt. Die Unterschrift in der FR vom 11.11.1988 lautete:
"Entsetzen über die Rede von Bundestagspräsident Philipp Jenninger. Ida Ehre ...
schlägt die Hände vor das Gesicht." Eine solche Bildunterschrift suggeriert, daß
die Körperhaltung von Frau Ehre ihre Ursache in der Beschämung über Jenningers
Rede habe. Gerade dies war aber nicht der Fall. Frau Ehre war lediglich
gesundheitlich angegriffen. "Sie war erschöpft und mußte nach der Veranstaltung
... aus dem Saal geleitet werden. Von der Rede hat sie nach eigenem Bekunden
nichts mitbekommen" (Hill 1989, 36).
Michael Fürst, der ehemalige stellvertretende Vorsitzende des Zentralrates der
Juden in Deutschland, äußerte die Meinung, Jenningers Gedenkrede habe trotz
einiger Mängel klargestellt, "daß alles, was Hitler gemacht hat, eindeutig von
der Masse der ganzen Deutschen getragen wurde" Da Fürst mit dieser Einschätzung
der Gedenkrede dem Vorsitzenden des Zentralrates, Heinz Galinski, widersprach,
mußte auch er von seinem Amt zurücktreten. Sein Rücktritt wurde zwar vermeldet,
eine Neubewertung der Jenninger-Rede blieb jedoch aus.
Ein Korrektiv gegenüber der veröffentlichten Meinung bildeten die vielen
Leserbriefe, die das gesamte Spektrum möglicher Reaktionen abdeckten. Es gab
kaum einen Kritikpunkt, der in den Leserbriefen nicht zum Ausdruck gekommen
wäre. Bezeichnend ist die überwiegend positive Aufnahme der Jenninger-Rede bei
den Lesern. Während die Journalisten das sprecherseitige Redeverhalten
aufgriffen, wurde in den Leserbriefen auch das hörerseitige
Kommunikationsverhalten thematisiert.
Allein in der ZEIT vom 09.12.1988 finden sich fünf von insgesamt 32
Leserbriefen, die eine "Publikumsschelte" (Polenz) beinhalten. Die wesentlichen
Passagen lauten:
"daß etliche Abgeordnete nicht in der Lage waren zuzuhören"
"gewolltes Mißverstehen"
"Abgeordnete und Journalisten, die eine so hervorragende Analyse der
damaligen Zeit nicht verstehen"
"Diejenigen, die Philipp Jenninger ans Kreuz nageln wollen, haben zwar
zugehört, aber nicht hingehört (sie waren eben "zu" beim Hören)"
"Nicht der Redner, wir, seine deutschen Zuhörer, wir uns Entrüstenden sind
es, die sich bloßgestellt haben"
Diesen Leserbriefen ist eines gemeinsam, nämlich das Unverständnis über die
Reaktionen der Abgeordneten und weiter Teile der Öffentlichkeit, die
stilistische Fragen höher bewerten, als den guten Willen, die Wahrheit zu sagen,
den sie dem ehemaligen Bundestagspräsidenten unterstellen.
Der Skandal als Teil der Vergangenheitsbewältigung
Ist schlechte Rhetorik Grund genug für einen Skandal? Zugegeben, Jenningers Rede
war, nach rhetorischen Gesichtspunkten beurteilt, nicht sonderlich gut (Jens
1988). Dennoch: nicht jede schlechte Rede zieht einen Skandal nach sich. Warum
dann die Jenninger-Rede? Die Rede war zwar der Auslöser für den Skandal, die
Gründe für den Skandal hingegen sollten nicht allein in den rhetorischen Mängeln
der Rede gesucht werden. Die Entstehung von Skandalen ist ohne die aktive
Beteiligung der Öffentlichkeit nicht erklärbar, denn: "Der politische Skandal
bedarf für seine Entstehung und Entwicklung der Trias von 'Skandalierer' -
'Skandaliertem' -Öffentlichkeit" (Käsler 1989, 309).
Unter dem Begriff "Skandal" soll hier "NICHT die Verletzung einer sozial
gültigen Norm" verstanden werden, "sondern die akzeptierte ETIKETTIERUNG eines
Ereignisses ... als nicht normenkonform" (Hitzler 1989, 334). Da es in modernen
Gesellschaften kaum mehr von allen Bürgern gleichermaßen akzeptierte
Normenstandards gibt, dürfte klar sein, daß Skandale "immer NUR Skandale für
mehr oder minder bestimmte Gruppierungen und Konstellationen, Skandale in mehr
oder minder bestimmbaren sozialen Kontexten sind" (Hitzler 1989, 335).
Geht man davon aus, daß in Skandalen die Geltungsansprüche sozialer Normen
thematisiert werden (Käsler 1989, 309), dann ist zu fragen: Welche Normen wurden
durch die Jenninger-Rede in Frage gestellt, bzw. welche problematischen
Verhaltensweisen bzw. Standpunkte wurden durch Jenninger personifiziert?
Die Jenninger-Rede löste einen Skandal aus, zum einen, weil Jenninger auf
formaler Ebene den Geltungsanspruch einer sozialen Norm bestritt; zum anderen,
weil er auf inhaltlicher Ebene zu im Historikerstreit thematisierten Fragen
Stellung bezog.
Reden über die NS-Vergangenheit
Die in Frage stehende Norm betrifft die Art und Weise, wie über die
NS-Vergangenheit zu sprechen sei. Der Geltungsanspruch dieser Erwartungsnorm
wurde durch den Stil der Rede in Frage gestellt, der durch Jenningers Grundidee
einer verstehenden Analyse der Täter geprägt ist. Mit der Tradition der von
einigen als unehrlich empfundenen Gedenkrhetorik zum Thema NS-Vergangenheit hat
Jenninger gebrochen. "Warum steigt er aus dem Ritus aus?" (Heringer 1990, 170).
Für Jenninger ging es nicht einfach nur darum "der Opfer zu gedenken", seine
Zielsetzung war eine andere, nämlich: "... hier im Parlament der Pogrome vom 9.
und 10. November 1938 zu gedenken - weil nicht die Opfer, sondern wir, in deren
Mitte die Verbrechen geschahen, erinnern und Rechenschaft ablegen müssen; weil
wir Deutschen uns klar werden wollen über das Verständnis unserer Geschichte und
über Lehren für die politische Gestaltung unserer Gegenwart und Zukunft."
Jenningers ehrgeizige Zielsetzung für die Rede war in seinen eigenen Worten: zu
verstehen, "wie es dazu kam, wie es dazu kommen konnte".
Der Skandal entzündete sich an der Frage, ob "Jenningers Konzept überhaupt
erlaubt sein soll, nämlich die Opfer zu würdigen, indem man die Täter
analysiert" (Heringer 1989, 173). Im Kern geht es um zwei verschiedene
Auffassungen der mit dem Begriff GEDENKEN verbundenen Handlung. Zum einen
GEDENKEN als verbale Form des Trauerns um die Opfer; zum anderen GEDENKEN als
Nach-Denken darüber, wie aus Landsleuten Opfer wurden. Erstere Auffassung ist
mit der Einnahme der Opferperspektive verbunden, letztere mit dem Versuch, sich
in die Täter hineinzudenken.
Der Perspektivenwechsel hat natürlich für die Textkonstitution Folgen, die
jedoch in der Kritik vor allem als Fehlgriff im Textsortenstil thematisiert
wurden. Der Wechsel von der Opfer- zur Täterperspektive scheint über den
formalen Aspekt hinaus auch ein Reflex auf eine in der Kontroverse erhobene
Forderung zu sein.
Christian Meier, einer der am Historikerstreit beteiligten Professoren, vertrat
in der FAZ vom 28.06.86 die Ansicht, es sei "notwendig, alles zu versuchen, um
zu verstehen, was am Handeln unserer Großeltern und Eltern verstanden werden
kann. Wir müssen unserer Vergangenheit nicht nur mit Verurteilen, sondern auch
mit Verstehen begegnen" (Historikerstreit 1987, 56). Jenninger wollte verstehen.
Die Grundidee seiner Rede war die verstehende Analyse der Täter. Seine Hörer
haben darin allerdings einen Versuch erblickt, die antijüdischen Pogrome zu
billigen. Aber, dies sollte klar sein, verstehen ist nicht billigen.
Bezüge zum Historikerstreit
Ein Zusammenhang zwischen Jenningers Gedenkrede und dem Historikerstreit liegt
wegen des Themas auf der Hand, und wurde im übrigen schon in den ersten
Kommentaren zum Skandal angedeutet, etwa durch Günther Nonnenmacher (FAZ
12.11.1988, 1) oder Marion Gräfin Dönhoff (Die Zeit 30.12.1988, 60). Die
zentrale Kontroverse des als Historikerstreit bezeichneten gesellschaftlichen
Diskurses über die Bewältigung der deutschen NS-Vergangenheit ging um die
Einzigartigkeit der nationalsozialistischen Judenvernichtung. Ein Hauptproblem
war jedoch die Frage, ob man nach 40 Jahren demokratischer Entwicklung in der
Bundesrepublik nicht einen Schlußstrich unter die NS-Vergangenheit ziehen könne.
Es geht hier nicht darum, eine Entscheidung für die eine oder andere Seite zu
fällen, sondern lediglich darum, auf einige Verbindungen zwischen der Gedenkrede
und dem Historikerstreit aufmerksam machen, die in der Aufregung um den Skandal
nicht genügend Beachtung fanden. Eine genaue Durchsicht der Gedenkrede ergibt,
daß Jenninger zentrale Themen des Historikerstreits aufgegriffen und zu ihnen
Stellung bezogen hat. Zwei Themenkomplexe sollen als Beispiele genügen, die
durch die Stichworte (a) Subjekt der Verbrechen und (b) Schlußstrich-Ziehen
umrissen sind.
Subjekt der Verbrechen
Ein Streitpunkt in der Kontroverse war die Frage, wer für die antijüdischen
Verbrechen und die Judenvernichtung verantwortlich war. Die Frage nach der
Verantwortlichkeit läßt sich juristisch stellen: Wer waren die Täter? Sie kann
aber auch, wie Jenninger es getan hat, ethisch verstanden werden: Wer kann sich
guten Gewissens von jeglicher moralischen Schuld freisprechen?
Die Schuldfrage stellt sich nur für die (möglichen) Täter. Vor ihrer
Beantwortung ist erst einmal der Personenkreis der Täter zu bestimmen. Christian
Meier formuliert die Frage wie folgt: "Genauer gesagt geht es ... um das
Subjekt, dem dieses Geschehen zuzurechnen ist: Waren wir das, also das deutsche
Volk - oder nur unsere Eltern und Großeltern (...), das deutsche Bürgertum (oder
eher Kleinbürgertum), 'der Faschismus', nur ein paar Verbrecher unter uns (in
einer im ganzen 'anständig' gebliebenen Nation), oder war es gar nur Hitler?"
(Historikerstreit 1987, 49).
Die Frage nach der Verantwortlichkeit ist weiter gefaßt als die Schuldfrage.
Verantwortlich im moralischen Sinne sind auch all jene, die schweigend zusahen,
als jüdische Geschäfte während der Pogrome geplündert wurden. Verantwortlichkeit
setzt Wissen voraus. Die Standard-Ausrede der Nachkriegszeit leugnete ein Wissen
um jene unmenschlichen Verbrechen: Wir wußten von nichts. Diesem, auch von
Jenninger so bezeichneten Verdrängungsprozeß setzt er klare Worte entgegen:
"Wahr ist aber auch, daß jedermann um die Nürnberger Gesetze wußte, daß alle
sehen konnten, was heute vor 50 Jahren in Deutschland geschah, und daß die
Deportationen in aller Öffentlichkeit vonstatten gingen. Und wahr ist, daß das
millionenfache Verbrechen aus den Taten vieler einzelner bestand, daß das Wirken
der Einsatzgruppen nicht nur in der Wehrmacht, sondern auch in der Heimat
Gegenstand im Flüsterton geführter Gespräche war. ... Viele ermöglichten durch
ihre Gleichgültigkeit die Verbrechen. Viele wurden selbst zu Verbrechern."
Mit der Behauptung, daß die Verbrechen von vielen einzelnen begangen wurden,
wagt sich Jenninger bedenklich nahe an die (obschon von ihm abgelehnte)
Kollektivschuld-These heran. Damit steht er in einem Gegensatz zu Richard von
Weizsäcker, der in seiner viel gelobten Ansprache zum 40. Jahrestag des
Kriegsendes sagte, "die Ausführung des Verbrechens lag in der Hand weniger".
Schlußstrich-Ziehen Das zweite
kontroverse Thema bezieht sich auf die "endlosen" Auseinandersetzungen
mit der NS-Vergangenheit. In vielen Artikeln wurde die Frage behandelt,
ob es möglich sei, einen Schlußstrich unter die Vergangenheit zu ziehen.
Ein Beispiel ist der Artikel "Die Vergangenheit, die nicht vergehen
will" von Ernst Nolte: "Aber war es wirklich nur die Verstocktheit ...
der Stammtische, die diesem Nichtvergehen der Vergangenheit widerstrebte
und einen 'Schlußstrich' gezogen wissen wollte, damit die deutsche
Vergangenheit sich nicht mehr grundsätzlich von anderen Vergangenheiten
unterscheide?" (Historikerstreit 1987, 40).
Wolfgang J. Mommsen greift in der FR vom 01.12.86 diesen Gedanken auf, um sodann
die Vorstellung zu verwerfen, die Deutschen könnten einseitig die
Auseinandersetzung um ihre Vergangenheit abbrechen: "Doch hat sich sogleich
herausgestellt, daß es im Sinne intellektueller Redlichkeit einen solchen [i.e.
Schlußstrich, H.S.] nicht geben kann, und daß uns jedenfalls andere Völker
diesen nicht abnehmen würden" (Historikerstreit 1987, 315).
Jenninger greift in ähnlichem Sinne wie Mommsen das Stichwort auf und verweist
darauf, daß nicht wir Deutschen darüber befinden können, wie lange wir noch an
unsere NS-Vergangenheit erinnert werden. Am deutlichsten tut er dies in der
folgenden Passage: "An Auschwitz werden sich die Menschen bis an das Ende der
Zeiten als eines Teils unserer deutschen Geschichte erinnern. Deshalb ist auch
die Forderung sinnlos, mit der Vergangenheit 'endlich Schluß' zu machen."
Diese Beispiele verdeutlichen, daß die Gedenkrede des ehemaligen
Bundestagspräsidenten eine ganze Reihe inhaltlicher Bezüge zu dem damals zwei
Jahre zurückliegenden Historikerstreit aufweist.
Bemerkenswert ist, daß Jenninger in seiner Rede Positionen bezogen hat, die
selbst in seiner eigenen Partei nicht unumstritten sind. Und in der Tat
kommentierte Jenninger seinen Rücktritt u.a. mit den Worten, "man könne noch
nicht alles sagen in Deutschland". Unklar blieb, welche Passagen seiner Rede er
damit meinte. Vermutlich bezog er sich jedoch damit auf die beiden zentralen
Thesen seiner Rede, (a) daß die NS-Verbrechen die Taten vieler einzelner gewesen
seien und (b) daß man keinen Schlußstrich unter die Vergangenheit ziehen könne.
Mit der ersten These steht Jenninger im Widerspruch zu Richard von Weizsäcker,
während er mit der zweiten These dem verstorbenen, ehemaligen CSU-Vorsitzenden
Franz-Josef Strauß widerspricht.
Schlußbemerkung
Die vorliegende Arbeit hat den Versuch unternommen, den Skandal um die
Jenninger-Rede als einen umfassenden Kommunikationsprozeß zu analysieren.
Dadurch wurde dreierlei erreicht:
1. Durch die Erweiterung des Analysefokus konnte das hörerseitige
Kommunikationsverhalten thematisiert und die Entstehung des Skandals als die
Folge kommunikativer Fehlleistungen sowohl des Redners als auch seines Publikums
interpretiert werden.
2. Das Problem des angemessenen Redestils bei Gedenkreden stellt sich auf
grundsätzlicher Ebene dar als eine Auseinandersetzung zwischen
adressatenspezifischen Erwartungshaltungen.
3. Die Behauptung, nicht der Inhalt der Gedenkrede, sondern nur ihr Stil
habe Anstoß erregt, trifft nur für bestimmte Rezipientengruppen zu und stellt
somit eine grobe Vereinfachung dar.
Die Einbettung der Gedenkrede in den Kontext des Historikerstreits hat
gezeigt, daß Jenningers Thesen sehr wohl dazu angetan sind, Widerspruch vor
allem konservativer Bevölkerungskreise zu wecken. Dieser Tatsache wurde die
mediengerechte Aufbereitung des Skandals nicht gerecht."
Bibliographie
Ebbighausen, R. und S. Neckel
(1989): Anatomie des politischen Skandals. Frankfurt
Heringer, H.J. (1990): Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort. München
Hill, W.(1989): Jenninger - Was eine Rede an den Tag brachte. MS. NDR
(Erstsendung: NDR 3, 11.11.1989)
Historikerstreit (1987): München
Hitzler, R. (1989): Skandal ist Ansichtssache. In: Ebbighausen/ Neckel
1989, 334-354
Hoffmann, L. und J. Schwitalla (1989): Äußerungskritik oder: Warum Ph.
Jenninger zurücktreten mußte. In: Sprachreport 1(1989), 5-9
Jens, W. (1988): Ungehaltene Worte über eine gehaltene Rede: Wie Philipp
Jenninger hätte reden müssen. In: Die Zeit 18.11.1988, 3
Käsler, D. (1989): Der Skandal als "Politisches Theater". In:
Ebbinghausen/Neckel 1989, 307-333
Kühn, I. (1988): Beziehungen zwischen der Struktur der "Erlebten Rede"
und ihrer kommunikativen Funktionalität. In: Zeitschrift für Germanistik
9, 182-189
Polenz, P. von (1989): Verdünnte Sprachkultur. Das Jenninger-Syndrom in
sprachkritischer Sicht. In: Deutsche Sprache 4, 289-316
Holger Siever: Der Fall Jenninger Seite 15
haGalil onLine
01-02-2002 |