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"Kommunikation und Verstehen":
Der Fall Jenninger

Mit seiner Gedenkrede zum 50. Jahrestag der Reichspogromnacht löste der damalige Bundestagspräsident Philipp Jenninger im November 1988 einen Skandal aus, da er mit seinem unerwarteten Redestil und dem Ansprechen gesellschaftlicher Tabus öffentliche Reaktionen hervorrief, die unterschiedlicher nicht hätten sein können. 

Zahlreiche Wissenschaftler haben sich an einer Erklärung des Phänomens versucht, konnten aber nicht darlegen, warum ein und derselbe Text unterschiedliche Auslegungen in der Öffentlichkeit erfahren hat. Anstatt die zentralen Probleme der multiplen Interpretation und der Wirkungsdivergenz zu thematisieren, wurde eine bestimmte Leseart als die allein richtige herausgestellt. Es gibt aber nicht eine "richtige" und mehrere "falsche" Lesearten, sondern nur verschiedene "teilweise richtige" Lesearten; dies gilt besonders in bezug auf die Jenninger-Rede.

Diesem Problem begegnet Holger Siever in seiner Untersuchung "Kommunikation und Verstehen", indem er neue Ansätze einer Kommunikations- und Verstehenstheorie auf der Basis des Zeichenbegriffs entwickelt, die zum einen auf der Semiotik von Peirce und Eco und zum anderen auf der Interpretationsphilosophie von Abel und Lenk beruht. Somit bietet er eine semiotische Kommunikationsanalyse des gesamten Diskurses über den Fall Jenninger. Die öffentliche Reaktion in der Bundesrepublik Deutschland wird zurückgeführt auf den Grundkonflikt zwischen erwarteten legitimen Verhaltensweisen und gesellschaftlichen Normverletzungen, so daß der Skandal um die Jenninger-Rede als Folge eines kombinierten Tabu- und Erwartungsbruchs anzusehen ist. An diesem Umgang mit der NS-Vergangenheit wird deutlich, daß sich die Deutschen - damals wie heute - in einer Identitätskrise befinden.

Holger Siever ist Diplom-Übersetzer für Spanisch und Portugiesisch. Von 1987 bis 2000 war er als wissenschaftlicher Angestellter bzw. Lehrbeauftragter für Interkulturelle Kommunikation am Fachbereich Angewandte Sprach- und Kulturwissenschaft der Universität Mainz in Germersheim tätig. Seit 1999 unterrichtet er an der Fachhochschule Magdeburg Übersetzen technischer Fachtexte Spanisch - Deutsch. "Kommunikation und Verstehen" ist seine Dissertation, die am Fachbereich Sprach- und Kulturwissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz angenommen wurde.
 
 
Holger Siever:

Kommunikation und Verstehen
Der Fall Jenninger als Beispiel einer semiotischen Kommunikationsanalyse
Verlag Peter Lang 2001

Philipp Jenninger
Bundestagspräsident 1984-1988

Der folgende Text gibt eine Einführung in die Theamtik und basiert auf einem Vortrag, den der Autor im Rahmen eines Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Semiotik gehalten hat:

"Am 10.11.1988 hielt der damalige Bundestagspräsident Philipp Jenninger im Bundestag die Gedenkrede zum 50. Jahrestag der Reichspogromnacht. Die Feierstunde "endete mit einem Eklat. Schon während der Rede des Bundestagspräsidenten entstand Unruhe im Plenum. Schließlich verließen viele Abgeordnete der SPD und der Grünen sowie einige der FDP den Plenarsaal" (FAZ 11.11.1988, 3). Gleich nach der Rede traten die Fraktionen zu getrennten Beratungen zusammen. Am nächsten Tag waren heftige Reaktionen in der Presse die Folge. Die Gedenkrede geriet zum "Skandal im Bundestag". Damit das Amt - wie er sagte - keinen Schaden erleide, trat Philipp Jenninger daraufhin von seinem Amt zurück. Er fügte hinzu, "seine Rede sei von vielen nicht so verstanden worden, wie er sie gemeint habe" (FAZ 12.11.1988, 1).

Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht statt einer Analyse der Gedenkrede vielmehr der durch die Gedenkrede ausgelöste Skandal, denn nicht nur die Rede selbst, auch ihre Rezeptionsgeschichte wirft einige Fragen und Probleme auf. Nach einer Zusammenfassung der wichtigsten Kritikpunkte an der Rede wird eine "Soziologisierung" des Themas anhand des Stichworts Erwartungsnorm vorgeschlagen. Schließlich werden die inhaltlichen Bezüge der Jenninger-Rede zum Historikerstreit herausgearbeitet.

Überblick über bisherige Kritik

Jenningers Gedenkrede stieß in der Öffentlichkeit auf heftige Reaktionen, die sich vor allem auf die Person Philipp Jenningers konzentrierten. Eng mit dieser sprecherorientierten Kritik verbunden ist die Kritik am Stil der Rede. "Die haltbare Kritik richtete sich weniger gegen das, was Jenninger gesagt hatte, sondern wie er es gesagt hatte" (Heringer 1990, 164). Im Laufe der Diskussion schälten sich die folgenden vier Typen von Kritikpunkten heraus (Heringer 1990, 166). Jenninger habe:
sich im Vortragston vergriffen;
die Textgattung "Gedenkrede" verfehlt;
Sprache der Nazis gesprochen;
sich nicht genügend distanziert von den Nazi-Verbrechen.

Am meisten Anstoß erregte der historisierende Mittelteil, in dem Jenninger die Ereignisse der Jahre von 1933 bis 1945 skizziert. Im Mittelteil arbeitet Jenninger mit Augenzeugenberichten sowie mit dem Stilmittel der erlebten Rede. Dies bedingt die Übernahme der Täterperspektive, die Verwendung von NS-Vokabular und das Fehlen von Kommentaren zu den historischen Fakten. Mit der erlebten Rede ist vor allem der Vorwurf mangelnder Distanzierung verbunden. Unbestritten in der Kritik dürfte das rednerische Unvermögen Jenningers sein, das sich sowohl auf den Vortragston als auch auf die "Verwechslung eines Lese-Textes mit einem Rede-Text" (Luc Rosenzweig) bezieht. Für den Mißerfolg der Rede führt Polenz (1989, 289) folgende Gründe an:
Jenningers rhetorisches Ungeschick;
die Vernachlässigung pragmatischer Sinngebung;
die Vermischung von Textsortenstilen;
die Unfähigkeit, längere Texte richtig zu rezipieren.

Das zentrale Wort in den meisten Redekritiken ist Mißverständnis. Jenninger habe sich mißverständlich ausgedrückt, hieß es. Zum Mißverständnis gehören jedoch immer zwei: Der, der sich mißverständlich ausdrückt, und der, der mißversteht. In den meisten Kritiken wurde zu stark auf die Rolle des Sprechers im Kommunikationsprozeß abgehoben. Durch einen Perspektivenwechsel von der Sprecherseite zur Hörerseite kann der gesamte mit der Gedenkrede verbundene Kommunikationsprozeß analysiert werden. Die Thematisierung der Hörerrolle ist im übrigen eine Vorbedingung für eine kommunikationstheoretisch fundierte Erklärung von Skandalen, wie sie hier im Ansatz angedeutet ist.

Ein Hauptgrund für die entstandenen Mißverständnisse liegt darin, daß Jenninger Sinn und Zweck der Gedenkrede nur zu Beginn und am Ende darlegte, während ihm die pragmatische Verständnissicherung im gesamten Mittelteil jedoch nicht gelang. Der Zweck der Zitate wurde von Jenninger nicht genau umrissen. Mit Zitaten kann man Ausführungen exemplifizieren, beweisen, begründen, rechtfertigen, widerlegen, bewerten usw. Ob Jenninger mit den Zitaten die geschilderten Ereignisse exemplifizieren oder rechtfertigen wollte, blieb für seine Zuhörer wegen mangelnder sprachlicher Markierung im unklaren. Ähnliches gilt für die erlebte Rede. Ihre pragmatische Vagheit "fordert in verstärktem Maße eine kritische Wertung durch den Rezipienten" (Kühn 1988, 184). Ohne explizite Deutungshilfen seitens des Sprechers konnte die Verständnissicherung auch in diesem Fall nicht gelingen.

Eine weitere Bedingung für die Verständnissicherung ist die Bereitschaft zu kooperierendem Verstehen. Der Hörer kann dem Sprecher seine Kooperation gewähren oder versagen. Im Falle der Jenninger-Rede ist eine Verweigerung des kooperierenden Verstehens zu konstatieren. Polenz (1989, 304f) nennt dafür vier Gründe:
Viele Abgeordnete waren im Vorfeld der Feier verärgert, weil Jenninger darauf bestand, die Rede selbst zu halten.
Die meisten Abgeordneten erwarteten eine biedere Gedenkrede und fanden sich in ihrer Erwartungshaltung enttäuscht.
Die Explizierung der pragmatischen Sinngebung zu Anfang und Ende der Rede entging der Aufmerksamkeit der Abgeordneten.
Die Unfähigkeit einiger Abgeordneter, die pragmatische Struktur längerer Texte wahrzunehmen und bewußtzuhalten.

Das hörerseitige Kommunikationsverhalten

Die meisten Kommunikationsmodelle basieren auf dem Grundmodell von Shannon und Weaver und gehen von drei konstitutiven Elementen aus: dem Sender, der Botschaft und dem Empfänger. Diese triadische Struktur von Kommunikation wurde von der Kritik zunächst nicht genügend berücksichtigt, statt dessen bewertete man vornehmlich rhetorische Mängel (Sprecherseite) und solche der Textkonstitution (Inhaltsseite). Erst als man die Rolle der Rezeption für die Entstehung kommunikativer Mißverständnisse thematisierte, kam man zu dem Schluß, der Skandal sei "von falschem Kommunikations-verhalten auf beiden Seiten ausgelöst worden" (Polenz 1989, 305).

Wie sah nun das Rezeptionsverhalten eigentlich aus? Hierbei muß zwischen der Rezeption der Rede durch die anwesenden Abgeordneten und Gäste im Plenarsaal einerseits und der Rezeption durch die Medien, insbesondere der Presse, unterschieden werden.

Rezeptionsverhalten der Abgeordneten

Das Rezeptionsverhalten im Plenarsaal wurde schon kurz nach Beginn der Gedenkrede nachhaltig beeinflußt. Schon nach 2 min 17 sec wurde Jenninger gestört und durch einen Zwischenruf unterbrochen, und zwar als er gerade dabei war, den Sinn der Gedenkveranstaltung zu umreißen. Die Stichworte lauten: gedenken, erinnern, Rechenschaft ablegen und Lehren für die Zukunft ziehen. Noch bevor Jenninger eine inhaltliche Aussage zu den Pogromen gemacht hatte, die nach Wahrheitskriterien hätte beurteilt werden können, rief ihm die Abgeordnete Jutta Österle-Schwerin von den Grünen ihr Urteil zu: "Es ist doch alles gelogen".

Wie sie in einer späteren Fernsehsendung selbst zugab, war sie über die Abschiebung tamilischer Flüchtlingskinder so entsetzt, daß sie sich den Zwischenruf schon vor der Rede vorgenommen hatte: "Insofern war mein Zwischenruf ein vorbereiteter Zwischenruf, der sich eigentlich nicht auf die Rede bezogen hat" (Hill 1989, 27). Nach diesem Zwischenruf kam es zu erster Unruhe im Parlament, Abgeordnete der Opposition verließen den Plenarsaal. Dadurch wurde "eine weithin oberflächliche, unaufmerksame und neurotische Rezeptionshaltung verstärkt" (Polenz 1989, 302). Die Bedeutung der Unaufmerksamkeit im Hörerverhalten kann kaum unterschätzt werden.

Jenninger selbst sprach in einem späteren Interview von der "Eiseskälte", die er von den Parlamentariern zum Rednerpult hochkommen spürte (Hill 1989, 64). In dieser unaufmerksamen Rezeptionshaltung dürfte wohl der Grund für zwei folgenschwere Mißverständnisse zu sehen sein. Die Mißverständnisse beziehen sich auf die Stilfigur der erlebten Rede und auf die von Jenninger benutzten Zitate. Der Vorwurf der mangelnden Distanzierung wurde besonders im Zusammenhang mit diesen rhetorischen Mittel erhoben. Die Zitate wurden von Jenninger nur ungenügend mit entsprechenden Markierungen versehen. Dies ist zurecht kritisiert worden. Ihre teilweise ungewöhnliche Länge erschwerte zusätzlich ihre Identifikation als Zitate. Das Zitat des Augenzeugenberichts einer Judenerschießung ist z.B. 57 Zeilen (ZEIT-Spalte), die Rede des Reichsführers SS 29 Zeilen lang. Diese langen Zitate trugen nicht unerheblich zu dem Eindruck bei, bei der Gedenkfeier handele es sich, in den Worten Lotte Paepckes, wohl eher um ein "zweit-klassiges historisches Seminar" (Der Spiegel 21.11.1988, 37).

Anstoß erregte auch die relativ junge Stilfigur der erlebten Rede, die Flaubert erstmals in seinem Roman "Madame Bovary" verwandte. Auch damals (1857) kam es übrigens zu einem Skandal und Flaubert mußte sich vor Gericht verantworten. Die Überblendung von distanzierender und identifizierender Perspektive, wie sie für die erlebte Rede charakteristisch ist, wurde von den Abgeordneten nicht erkannt. Die Verwendung aber gerade dieses Stilmittels ist mit Jenningers Grundidee einer verstehenden Analyse der Täter zu erklären. Für diesen Zweck war die erlebte Rede das geeignete rhetorische Mittel. Im Zusammenhang mit der erlebten Rede wurden zwei Vorwürfe laut: zum einen habe Jenninger sich sprachlich nicht genügend von den Tätern distanziert, und zum anderen sogar deren Sprache verwendet. "Aber verwendet er diese Ausdrücke tatsächlich? Zitiert er sie nicht eher? ... Jenninger verwendet weder die direkte Rede noch übernimmt er die Nazi-Ausdrücke in seinem eigenen Sprechen" (Heringer 1990, 171).

Die beanstandeten nazistischen Vokabeln finden sich nur in den Textpassagen, in denen Jenninger zitiert oder die erlebte Rede verwendet. Nur für unaufmerksame Zuhörer konnte sich die zitathafte Verwendung von Nazi-Ausdrücken anhören, "als habe sich der Bundestagspräsident die Sprache der Nazi-Verbrecher zu eigen gemacht" (SZ 11.11.1988, 1). Auch mit der erlebten Rede ist eine gewisse Form der Distanzierung verbunden, denn sie ist die Figur der distanzierten Nähe oder des eingefühlten inneren Abstands (Heringer 1990, 172). Der Vorwurf mangelnder Distanzierung trifft nicht den Kern, die entscheidende Frage ist, ob die Verwendung der erlebten Rede überhaupt für Gedenkreden zur deutschen NS-Vergangenheit angemessen ist.

Ihre Verwendung in einer Gedenkrede ist zumindest ungewöhnlich und bedarf deshalb der Begründung durch den Sprecher, dies hat Jenninger versäumt. Er hat lediglich seine Hörer über Sinn und Zweck der Rede sowie einzelner Passagen in Kenntnis gesetzt: "Wogegen wir uns gemeinsam wehren müssen, das ist das Infragestellen der historischen Wahrheit, das Verrechnen der Opfer, das Ableugnen der Fakten, ... Selbstbefreiung in der Konfrontation mit dem Grauen ist weniger quälend als seine Verdrängung ... die Erinnerung wachzuhalten und die Vergangenheit als Teil unserer Identität als Deutsche anzunehmen -dies allein verheißt uns ... Befreiung von der Last der Geschichte."

Weder seine Zielsetzung, "erinnern und Rechenschaft ablegen" zu wollen, noch sein Appell, die Konfrontation mit der historischen Wahrheit nicht zu scheuen, wurden von seinem Publikum genügend zur Kenntnis genommen. Aus der Unkenntnis resultierte eine Ungewißheit über Sinn und Zweck der Gedenkrede. Polenz spricht davon, daß das Publikum Jenningers erklärte Absichten ignorierte und statt dessen selbst pragmatische Sinngebungen unterstellt (Polenz 1989, 303). Diese Unterstellungen finden sich dann in Vorwürfe gewandelt in den Redekritiken wieder (Polenz 1989, 303f):
"Rede die dem Redner in tumber Ungeschicklichkeit zur veritablen Rechtfertigung geriet"
"als liebäugele er mit dem braunen Gedankengut"
"als wolle er Stück für Stück der Vergangenheit rehabilitieren"
"Werben um Verständnis für die Täter"
"hat den Holocaust verharmlost"

Diese Vorwürfe resultieren allem Anschein nach aus einem hörerseitigen Mißverständnis über den Sinn der Gedenkrede. Erstaunlich ist das merkwürdige Mißverhältnis zu der von Parlamentskollegen betonten "persönlichen und politischen Integrität von Philipp Jenninger" (Theo Waigel), die bei politischen Freunden, aber auch bei parteipolitischen Gegnern unbestritten sei. Eine Äußerung Friedrich Bohls (CDU) ein Jahr nach Jenningers Rücktritt wirft die Frage auf, wie man jemanden mißverstehen kann, wenn man weiß, was er gemeint hat: "Wenn man ... Herrn Jenninger und seine Persönlichkeit kennt, kann es gar keinen Zweifel daran geben, was er gemeint hat, was er sagen wollte" (Hill 1989, 65b).

Rezeptionsverhalten in den Medien

Die Medienöffentlichkeit bestand in diesem Falle aus zwei Gruppen, den Journalisten und den Leserbriefschreibern. Im Gegensatz zu den Abgeordneten gab es für die Journalisten die Möglichkeit zu genauen Analysen und Recherchen. In den wesentlichen Punkten entsprach ihr Rezeptionsverhalten jedoch dem der Volksvertreter. Unaufmerksamkeit und mangelnde Differenzierung herrschten vor, so daß sich sogar Simon Wiesenthal zu der apologetischen Äußerung veranlaßt sah, "Jenningers verunglückte Rede möge differenziert beurteilt werden" (Bayernkurier 19.11.1988, 2; vgl. Der Spiegel 21.11.1988, 37).

Pauschale Wertungen und Vorwürfe fanden sich besonders in den ersten schnellen Stellungnahmen der Tagespresse. Sie vermochten einer genauen Analyse des Wortlautes der Rede nicht standzuhalten (Heringer 1990, 165). Jenningers Unfähigkeit zu situationsange-messenem Reden und die sprachliche Form der Rede wurden am meisten mit pauschaler Kritik belegt. Jenninger sei mit "Knobelbechern durch die Geschichte" (Spiegel 14.11.1988, 22) marschiert, habe "fast keinen historischen Fehler vermieden" (SZ 11.11.1988, 1). Rolf Hochhuth sprach sogar vom "geistig wie seelisch minderbemittelten Präsident des Bundestages" (Hill 1989, 36).

Diese und ähnliche Pauschalabwertungen, besonders aber die Reaktionen der ausländischen Presse ("Bundestagspräsident zeigt Verständnis für Nazismus", La Stampa, 11.11.88, 1), die teilweise aus zweiter Hand stammten, nannte Hans Jürgen Heringer später "erschreckende Beispiele dafür, wie die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt wurde" (Heringer 1990, 165). Sorgfältige Recherchierarbeit schien nicht gefragt zu sein. Die Art, wie die Presse die Reaktionen zweier prominenter Juden, Ida Ehre und Michael Fürst, aufgegriffen hat, verdeutlichen dies.

So war z.B. auf der Titelseite der Frankfurter Rundschau ein Bild zu sehen, das Jenninger neben der Schauspielerin Ida Ehre zeigte. Das Bild, das übrigens auch in den Fernsehnachrichten gesendet wurde, zeigt Frau Ehre, wie sie ihr Gesicht hinter ihren Händen vergräbt. Die Unterschrift in der FR vom 11.11.1988 lautete: "Entsetzen über die Rede von Bundestagspräsident Philipp Jenninger. Ida Ehre ... schlägt die Hände vor das Gesicht." Eine solche Bildunterschrift suggeriert, daß die Körperhaltung von Frau Ehre ihre Ursache in der Beschämung über Jenningers Rede habe. Gerade dies war aber nicht der Fall. Frau Ehre war lediglich gesundheitlich angegriffen. "Sie war erschöpft und mußte nach der Veranstaltung ... aus dem Saal geleitet werden. Von der Rede hat sie nach eigenem Bekunden nichts mitbekommen" (Hill 1989, 36).

Michael Fürst, der ehemalige stellvertretende Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland, äußerte die Meinung, Jenningers Gedenkrede habe trotz einiger Mängel klargestellt, "daß alles, was Hitler gemacht hat, eindeutig von der Masse der ganzen Deutschen getragen wurde" Da Fürst mit dieser Einschätzung der Gedenkrede dem Vorsitzenden des Zentralrates, Heinz Galinski, widersprach, mußte auch er von seinem Amt zurücktreten. Sein Rücktritt wurde zwar vermeldet, eine Neubewertung der Jenninger-Rede blieb jedoch aus.

Ein Korrektiv gegenüber der veröffentlichten Meinung bildeten die vielen Leserbriefe, die das gesamte Spektrum möglicher Reaktionen abdeckten. Es gab kaum einen Kritikpunkt, der in den Leserbriefen nicht zum Ausdruck gekommen wäre. Bezeichnend ist die überwiegend positive Aufnahme der Jenninger-Rede bei den Lesern. Während die Journalisten das sprecherseitige Redeverhalten aufgriffen, wurde in den Leserbriefen auch das hörerseitige Kommunikationsverhalten thematisiert.

Allein in der ZEIT vom 09.12.1988 finden sich fünf von insgesamt 32 Leserbriefen, die eine "Publikumsschelte" (Polenz) beinhalten. Die wesentlichen Passagen lauten:
"daß etliche Abgeordnete nicht in der Lage waren zuzuhören"
"gewolltes Mißverstehen"
"Abgeordnete und Journalisten, die eine so hervorragende Analyse der damaligen Zeit nicht verstehen"
"Diejenigen, die Philipp Jenninger ans Kreuz nageln wollen, haben zwar zugehört, aber nicht hingehört (sie waren eben "zu" beim Hören)"
"Nicht der Redner, wir, seine deutschen Zuhörer, wir uns Entrüstenden sind es, die sich bloßgestellt haben"

Diesen Leserbriefen ist eines gemeinsam, nämlich das Unverständnis über die Reaktionen der Abgeordneten und weiter Teile der Öffentlichkeit, die stilistische Fragen höher bewerten, als den guten Willen, die Wahrheit zu sagen, den sie dem ehemaligen Bundestagspräsidenten unterstellen.

Der Skandal als Teil der Vergangenheitsbewältigung

Ist schlechte Rhetorik Grund genug für einen Skandal? Zugegeben, Jenningers Rede war, nach rhetorischen Gesichtspunkten beurteilt, nicht sonderlich gut (Jens 1988). Dennoch: nicht jede schlechte Rede zieht einen Skandal nach sich. Warum dann die Jenninger-Rede? Die Rede war zwar der Auslöser für den Skandal, die Gründe für den Skandal hingegen sollten nicht allein in den rhetorischen Mängeln der Rede gesucht werden. Die Entstehung von Skandalen ist ohne die aktive Beteiligung der Öffentlichkeit nicht erklärbar, denn: "Der politische Skandal bedarf für seine Entstehung und Entwicklung der Trias von 'Skandalierer' - 'Skandaliertem' -Öffentlichkeit" (Käsler 1989, 309).

Unter dem Begriff "Skandal" soll hier "NICHT die Verletzung einer sozial gültigen Norm" verstanden werden, "sondern die akzeptierte ETIKETTIERUNG eines Ereignisses ... als nicht normenkonform" (Hitzler 1989, 334). Da es in modernen Gesellschaften kaum mehr von allen Bürgern gleichermaßen akzeptierte Normenstandards gibt, dürfte klar sein, daß Skandale "immer NUR Skandale für mehr oder minder bestimmte Gruppierungen und Konstellationen, Skandale in mehr oder minder bestimmbaren sozialen Kontexten sind" (Hitzler 1989, 335).

Geht man davon aus, daß in Skandalen die Geltungsansprüche sozialer Normen thematisiert werden (Käsler 1989, 309), dann ist zu fragen: Welche Normen wurden durch die Jenninger-Rede in Frage gestellt, bzw. welche problematischen Verhaltensweisen bzw. Standpunkte wurden durch Jenninger personifiziert?

Die Jenninger-Rede löste einen Skandal aus, zum einen, weil Jenninger auf formaler Ebene den Geltungsanspruch einer sozialen Norm bestritt; zum anderen, weil er auf inhaltlicher Ebene zu im Historikerstreit thematisierten Fragen Stellung bezog.

Reden über die NS-Vergangenheit

Die in Frage stehende Norm betrifft die Art und Weise, wie über die NS-Vergangenheit zu sprechen sei. Der Geltungsanspruch dieser Erwartungsnorm wurde durch den Stil der Rede in Frage gestellt, der durch Jenningers Grundidee einer verstehenden Analyse der Täter geprägt ist. Mit der Tradition der von einigen als unehrlich empfundenen Gedenkrhetorik zum Thema NS-Vergangenheit hat Jenninger gebrochen. "Warum steigt er aus dem Ritus aus?" (Heringer 1990, 170).

Für Jenninger ging es nicht einfach nur darum "der Opfer zu gedenken", seine Zielsetzung war eine andere, nämlich: "... hier im Parlament der Pogrome vom 9. und 10. November 1938 zu gedenken - weil nicht die Opfer, sondern wir, in deren Mitte die Verbrechen geschahen, erinnern und Rechenschaft ablegen müssen; weil wir Deutschen uns klar werden wollen über das Verständnis unserer Geschichte und über Lehren für die politische Gestaltung unserer Gegenwart und Zukunft." Jenningers ehrgeizige Zielsetzung für die Rede war in seinen eigenen Worten: zu verstehen, "wie es dazu kam, wie es dazu kommen konnte".

Der Skandal entzündete sich an der Frage, ob "Jenningers Konzept überhaupt erlaubt sein soll, nämlich die Opfer zu würdigen, indem man die Täter analysiert" (Heringer 1989, 173). Im Kern geht es um zwei verschiedene Auffassungen der mit dem Begriff GEDENKEN verbundenen Handlung. Zum einen GEDENKEN als verbale Form des Trauerns um die Opfer; zum anderen GEDENKEN als Nach-Denken darüber, wie aus Landsleuten Opfer wurden. Erstere Auffassung ist mit der Einnahme der Opferperspektive verbunden, letztere mit dem Versuch, sich in die Täter hineinzudenken.

Der Perspektivenwechsel hat natürlich für die Textkonstitution Folgen, die jedoch in der Kritik vor allem als Fehlgriff im Textsortenstil thematisiert wurden. Der Wechsel von der Opfer- zur Täterperspektive scheint über den formalen Aspekt hinaus auch ein Reflex auf eine in der Kontroverse erhobene Forderung zu sein.

Christian Meier, einer der am Historikerstreit beteiligten Professoren, vertrat in der FAZ vom 28.06.86 die Ansicht, es sei "notwendig, alles zu versuchen, um zu verstehen, was am Handeln unserer Großeltern und Eltern verstanden werden kann. Wir müssen unserer Vergangenheit nicht nur mit Verurteilen, sondern auch mit Verstehen begegnen" (Historikerstreit 1987, 56). Jenninger wollte verstehen. Die Grundidee seiner Rede war die verstehende Analyse der Täter. Seine Hörer haben darin allerdings einen Versuch erblickt, die antijüdischen Pogrome zu billigen. Aber, dies sollte klar sein, verstehen ist nicht billigen.

Bezüge zum Historikerstreit

Ein Zusammenhang zwischen Jenningers Gedenkrede und dem Historikerstreit liegt wegen des Themas auf der Hand, und wurde im übrigen schon in den ersten Kommentaren zum Skandal angedeutet, etwa durch Günther Nonnenmacher (FAZ 12.11.1988, 1) oder Marion Gräfin Dönhoff (Die Zeit 30.12.1988, 60). Die zentrale Kontroverse des als Historikerstreit bezeichneten gesellschaftlichen Diskurses über die Bewältigung der deutschen NS-Vergangenheit ging um die Einzigartigkeit der nationalsozialistischen Judenvernichtung. Ein Hauptproblem war jedoch die Frage, ob man nach 40 Jahren demokratischer Entwicklung in der Bundesrepublik nicht einen Schlußstrich unter die NS-Vergangenheit ziehen könne.

Es geht hier nicht darum, eine Entscheidung für die eine oder andere Seite zu fällen, sondern lediglich darum, auf einige Verbindungen zwischen der Gedenkrede und dem Historikerstreit aufmerksam machen, die in der Aufregung um den Skandal nicht genügend Beachtung fanden. Eine genaue Durchsicht der Gedenkrede ergibt, daß Jenninger zentrale Themen des Historikerstreits aufgegriffen und zu ihnen Stellung bezogen hat. Zwei Themenkomplexe sollen als Beispiele genügen, die durch die Stichworte (a) Subjekt der Verbrechen und (b) Schlußstrich-Ziehen umrissen sind.

Subjekt der Verbrechen

Ein Streitpunkt in der Kontroverse war die Frage, wer für die antijüdischen Verbrechen und die Judenvernichtung verantwortlich war. Die Frage nach der Verantwortlichkeit läßt sich juristisch stellen: Wer waren die Täter? Sie kann aber auch, wie Jenninger es getan hat, ethisch verstanden werden: Wer kann sich guten Gewissens von jeglicher moralischen Schuld freisprechen?

Die Schuldfrage stellt sich nur für die (möglichen) Täter. Vor ihrer Beantwortung ist erst einmal der Personenkreis der Täter zu bestimmen. Christian Meier formuliert die Frage wie folgt: "Genauer gesagt geht es ... um das Subjekt, dem dieses Geschehen zuzurechnen ist: Waren wir das, also das deutsche Volk - oder nur unsere Eltern und Großeltern (...), das deutsche Bürgertum (oder eher Kleinbürgertum), 'der Faschismus', nur ein paar Verbrecher unter uns (in einer im ganzen 'anständig' gebliebenen Nation), oder war es gar nur Hitler?" (Historikerstreit 1987, 49).

Die Frage nach der Verantwortlichkeit ist weiter gefaßt als die Schuldfrage. Verantwortlich im moralischen Sinne sind auch all jene, die schweigend zusahen, als jüdische Geschäfte während der Pogrome geplündert wurden. Verantwortlichkeit setzt Wissen voraus. Die Standard-Ausrede der Nachkriegszeit leugnete ein Wissen um jene unmenschlichen Verbrechen: Wir wußten von nichts. Diesem, auch von Jenninger so bezeichneten Verdrängungsprozeß setzt er klare Worte entgegen: "Wahr ist aber auch, daß jedermann um die Nürnberger Gesetze wußte, daß alle sehen konnten, was heute vor 50 Jahren in Deutschland geschah, und daß die Deportationen in aller Öffentlichkeit vonstatten gingen. Und wahr ist, daß das millionenfache Verbrechen aus den Taten vieler einzelner bestand, daß das Wirken der Einsatzgruppen nicht nur in der Wehrmacht, sondern auch in der Heimat Gegenstand im Flüsterton geführter Gespräche war. ... Viele ermöglichten durch ihre Gleichgültigkeit die Verbrechen. Viele wurden selbst zu Verbrechern."

Mit der Behauptung, daß die Verbrechen von vielen einzelnen begangen wurden, wagt sich Jenninger bedenklich nahe an die (obschon von ihm abgelehnte) Kollektivschuld-These heran. Damit steht er in einem Gegensatz zu Richard von Weizsäcker, der in seiner viel gelobten Ansprache zum 40. Jahrestag des Kriegsendes sagte, "die Ausführung des Verbrechens lag in der Hand weniger".

Schlußstrich-Ziehen

Das zweite kontroverse Thema bezieht sich auf die "endlosen" Auseinandersetzungen mit der NS-Vergangenheit. In vielen Artikeln wurde die Frage behandelt, ob es möglich sei, einen Schlußstrich unter die Vergangenheit zu ziehen. Ein Beispiel ist der Artikel "Die Vergangenheit, die nicht vergehen will" von Ernst Nolte: "Aber war es wirklich nur die Verstocktheit ... der Stammtische, die diesem Nichtvergehen der Vergangenheit widerstrebte und einen 'Schlußstrich' gezogen wissen wollte, damit die deutsche Vergangenheit sich nicht mehr grundsätzlich von anderen Vergangenheiten unterscheide?" (Historikerstreit 1987, 40).

Wolfgang J. Mommsen greift in der FR vom 01.12.86 diesen Gedanken auf, um sodann die Vorstellung zu verwerfen, die Deutschen könnten einseitig die Auseinandersetzung um ihre Vergangenheit abbrechen: "Doch hat sich sogleich herausgestellt, daß es im Sinne intellektueller Redlichkeit einen solchen [i.e. Schlußstrich, H.S.] nicht geben kann, und daß uns jedenfalls andere Völker diesen nicht abnehmen würden" (Historikerstreit 1987, 315).

Jenninger greift in ähnlichem Sinne wie Mommsen das Stichwort auf und verweist darauf, daß nicht wir Deutschen darüber befinden können, wie lange wir noch an unsere NS-Vergangenheit erinnert werden. Am deutlichsten tut er dies in der folgenden Passage: "An Auschwitz werden sich die Menschen bis an das Ende der Zeiten als eines Teils unserer deutschen Geschichte erinnern. Deshalb ist auch die Forderung sinnlos, mit der Vergangenheit 'endlich Schluß' zu machen."

Diese Beispiele verdeutlichen, daß die Gedenkrede des ehemaligen Bundestagspräsidenten eine ganze Reihe inhaltlicher Bezüge zu dem damals zwei Jahre zurückliegenden Historikerstreit aufweist.

Bemerkenswert ist, daß Jenninger in seiner Rede Positionen bezogen hat, die selbst in seiner eigenen Partei nicht unumstritten sind. Und in der Tat kommentierte Jenninger seinen Rücktritt u.a. mit den Worten, "man könne noch nicht alles sagen in Deutschland". Unklar blieb, welche Passagen seiner Rede er damit meinte. Vermutlich bezog er sich jedoch damit auf die beiden zentralen Thesen seiner Rede, (a) daß die NS-Verbrechen die Taten vieler einzelner gewesen seien und (b) daß man keinen Schlußstrich unter die Vergangenheit ziehen könne. Mit der ersten These steht Jenninger im Widerspruch zu Richard von Weizsäcker, während er mit der zweiten These dem verstorbenen, ehemaligen CSU-Vorsitzenden Franz-Josef Strauß widerspricht.

Schlußbemerkung

Die vorliegende Arbeit hat den Versuch unternommen, den Skandal um die Jenninger-Rede als einen umfassenden Kommunikationsprozeß zu analysieren. Dadurch wurde dreierlei erreicht:
1. Durch die Erweiterung des Analysefokus konnte das hörerseitige Kommunikationsverhalten thematisiert und die Entstehung des Skandals als die Folge kommunikativer Fehlleistungen sowohl des Redners als auch seines Publikums interpretiert werden.
2. Das Problem des angemessenen Redestils bei Gedenkreden stellt sich auf grundsätzlicher Ebene dar als eine Auseinandersetzung zwischen adressatenspezifischen Erwartungshaltungen.
3. Die Behauptung, nicht der Inhalt der Gedenkrede, sondern nur ihr Stil habe Anstoß erregt, trifft nur für bestimmte Rezipientengruppen zu und stellt somit eine grobe Vereinfachung dar.
Die Einbettung der Gedenkrede in den Kontext des Historikerstreits hat gezeigt, daß Jenningers Thesen sehr wohl dazu angetan sind, Widerspruch vor allem konservativer Bevölkerungskreise zu wecken. Dieser Tatsache wurde die mediengerechte Aufbereitung des Skandals nicht gerecht."

Bibliographie

Ebbighausen, R. und S. Neckel (1989): Anatomie des politischen Skandals. Frankfurt
Heringer, H.J. (1990): Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort. München
Hill, W.(1989): Jenninger - Was eine Rede an den Tag brachte. MS. NDR (Erstsendung: NDR 3, 11.11.1989)
Historikerstreit (1987): München
Hitzler, R. (1989): Skandal ist Ansichtssache. In: Ebbighausen/ Neckel 1989, 334-354
Hoffmann, L. und J. Schwitalla (1989): Äußerungskritik oder: Warum Ph. Jenninger zurücktreten mußte. In: Sprachreport 1(1989), 5-9
Jens, W. (1988): Ungehaltene Worte über eine gehaltene Rede: Wie Philipp Jenninger hätte reden müssen. In: Die Zeit 18.11.1988, 3
Käsler, D. (1989): Der Skandal als "Politisches Theater". In: Ebbinghausen/Neckel 1989, 307-333
Kühn, I. (1988): Beziehungen zwischen der Struktur der "Erlebten Rede" und ihrer kommunikativen Funktionalität. In: Zeitschrift für Germanistik 9, 182-189
Polenz, P. von (1989): Verdünnte Sprachkultur. Das Jenninger-Syndrom in sprachkritischer Sicht. In: Deutsche Sprache 4, 289-316
Holger Siever: Der Fall Jenninger Seite 15

haGalil onLine 01-02-2002

 










 

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