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Wolfgang Form, Oliver Uthe (Hg.):
NS-Justiz in Österreich.
Lage- und Reiseberichte 1938-1945

LIT Verlag 2004
Euro 49,90

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Verfolgerperspektive:
NS-Justiz in Österreich

Rezension von Karl Pfeifer

Der Wiener LIT-Verlag hat Lageberichte aus den Oberlandesgerichtsbezirken der "Ostmark", der Oberreichsanwaltschaft beim Volksgerichtshof sowie Reiseberichte und einige andere interessante Texte über die NS-Justiz in den "Alpen und Donaugauen" veröffentlicht.

Auf 503 Seiten wird die Verfolgerperspektive dokumentiert und beleuchtet. Auch dieser Band ist ein Ergebnis der längerfristigen wissenschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der Philipps-Universität Marburg (Institut für Kriminalwissenschaft und für Politikwissenschaft) und dem Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW).

Aus diesen Berichten erfahren wir über den "Bandenkrieg" in Kärnten und Steiermark, über den Widerstand gegen das NS-Regime, über das Echo auf den Mord an Geisteskranken, aber auch über die Beziehungen österreichischer Frauen mit Kriegsgefangenen und Zwangsarbeitern. Da beanstandet der Oberlandesgerichtspräsident aus Linz Ende 1943: "Durch den im Gau Oberdonau (Oberösterreich) besonders starken Arbeitseinsatz der ausländischen Arbeiter macht schon jetzt vielfach eine Rassenmischung bemerkbar." Ihm missfällt auch, dass "bei der männlichen Jugend das Autoritätsgefühl stark im Sinken begriffen ist" und er schlägt vor, wie dem zu begegnen sei, "man müsste auch die Möglichkeit ins Auge fassen, mit ausreichenden Züchtigungsmitteln einzugreifen".

Die Abschrift eines 1942 gefällten Urteils zeigt wohin der Rassenwahn führte: "Die Tatsache, dass der Beklagte rein arischer Abstammung ist, kann dieses Ergebnis [dass er weil er zum Judentum übertrat und eine Jüdin heiratete zum "Volljuden" erklärt wurde] nicht ausschließen; die Tatsache rein arischen Blutes schließt ja sogar in der unmittelbaren Anwendung des Gesetzes nicht aus, dass der Enkel von 4 vollarischen Großeltern als Jude zu behandeln ist, wenn diese Großeltern der jüdischen Religionsgemeinschaft beigetreten waren und dass auch dann, wenn weder seine Eltern noch er selbst jemals der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört haben."

Anfang 1943 meldet der Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof, im November 1942 "sind durch die Post bei dem "Landgericht" und bei dem "Sondergericht" in Wien zwei Durchschläge eines "offenbar von der KPÖ" herausgegebenes Flugblattes eingegangen, das sich in gehässigen staatsfeindlichen Äußerungen gegen die "Bluturteile" des Sondergerichts in Wien wendete. In ihm hiess es, "Die Bluturteile werden nicht abschreckend, sondern nur lähmend wirken. Die Bestialität des Naziregimes richtet sich nicht nur gegen das ‚geeinte’ Europa, sondern auch gegen das eigene Volk".
Im Juni 1944 beschwert sich der Generalstaatsanwalt in Graz: "Es fällt weiter auf, dass die Wehrmacht sich an der Bandenbekämpfung überhaupt nicht beteiligt, so auch in Kärnten..."

Gleichzeitig beruhigt der Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht in Linz, "das einfältige Gerede, die Ostmark werde seitens der Feinde des deutschen Volkes einer Sonderbehandlung teilhaftig werden, wird trotz allen Flugblättern von niemandem mehr geglaubt."

Die Edition wurde im Rahmen des von der VW-Stiftung geförderten Forschungsprojektes Politische NS-Justiz in Österreich und Deutschland erarbeitet und ist ein wertvoller Beitrag zur Geschichte Österreichs in der Zeit zwischen dem "Anschluss" 1938 und der Befreiung im Frühjahr 1945.

hagalil.com 05-04-05











 

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